001] Begriff, Vorkommen und Ziel der Klafsenkämpfe. 543
Epochen des socialen Friedens und in solche der socialen Kämpfe. Auch
in der ersteren sehlen die Klassengegensätze nicht; aber sie sind entweder noch latent,
ganz beherrscht von großen gemeinsamen Gefühlen, Interessen und Organisationen, oder
sie sind nach gewissen Kämpfen wieder zurückgetreten, weil es gelungen ist, in bestimmten
Rechtssätzen und Institutionen zu einer Unterwerfung oder Versöhnung, zu einem er—
träglichen Gleichgewichtspunkt zu kommen. Vor allem in Zeiten langer wirtschaftlicher
und technischer Stabilität wird ein solcher Friedenszustand eintreten; die Gefühle und
Beziehungen der Klassen haben sich einer bestimmten Macht-, Berufs-, Besitzteilung,
einer bestimmen Staats- und Rechtsordnung angepaßt; die socialen Reibungen sind auf
ein geringes Maß reduziert; soweit von einer Klafsenherrschaft die Rede ist, wird sie
mehr oder weniger von allen als berechtigt anerkannt.
Diesen Zeitaltern stehen die der socialen Kämpfe gegenüber; sie werden stets
entstehen, wenn die wirtschaftliche oder sonstige Berufs- und Arbeitsteilung eine andere
wird, wenn neue höhere Klassen sich mit dem technischen, geistigen oder sonstigen Fort—
schritt bilden, bestehende oder neue untere und mittlere Klassen mit Untergang oder
Herabdrückung bedroht sind. Aus dem Ringen nach Macht und Herrschaft, nach Ver—
mögen und Einkommen, auf Grund der neuen Lebensbedingungen muß ein Kampf der
Klassen, nicht bloß der Individuen entstehen. Er kann längere oder kürzere Zeiten
dauern, zu Reformen oder Revolutionen führen, er kann zum Untergang der betreffenden
Staaten und Völker den Anlaß geben oder auch wieder mit irgend einem Gleichgewichts—
punkt, mit einem beruhigten socialen Zustand endigen.
Die Kämpfe werden sich stets auf drei Punkte beziehen: 1. auf die Verfassungs—
rechte, Besetzung der Amter, Ernennung oder Wahl der Beamten, Wahl der Volks- und
Gemeindevertretung, auf das Vereins-, Versammlungs-, Presserecht, auf die Heeres- und
Gerichtsverfassung, auf die Stellung der Kirche und Schule, auf die Abstellung von
Mißbräuchen der Verwaltung; 2. auf das eigentliche Standes- und Eherecht, auf
Standes- und Klassenprivilegien und deren Beseitigung, und 83. auf die Verteilung
des Einkommens, wie sie einerseits durch das Spiel der freien Kräfte auf dem
Markte erfolgt, und wie sie andererseits durch die rechtliche Ordnung des wirtschaftlichen
Lebens gestaltet wird. Auf beides wirken die bestehenden Machtverhältnisse, dann auch
Moral und Sitte; vor allem aber ist es das Recht, sind es die großen Institutionen,
welche den einzelnen Klassen ihre Stellung im Kampf um die wirtschaftlichen Vorteile,
um die Zugänge zu Erwerb und Vermögen erleichtern oder erschweren; die ganze recht—
liche Abgrenzung zwischen Gemein- und Privatvermögen, zwischen Gemein- und Privat⸗
wirtschaft ist bestimmend für die Begünstigung der oberen oder der unteren Klassen.
Die höheren wirtschaftlichen Klassen haben stets mehr oder weniger verstanden, Sitte und
Recht zu ihren Guͤnsten zu entwickeln, ihr Einkommen, ihr Vermögen hierdurch zu
steigern, im Verkehr ihre Stellung günstig zu gestalten. Die mittleren Klassen haben
teils Ähnliches erstrebt, teils mit Erfolg oder Mißerfolg den oberen sich entgegengestellt.
Die unteren waren stets zu Derartigem am wenigsten in der Lage; aber Sitte und
Recht hat sie zu schützen gesucht, wie jede intelligente Staatsgewalt; und wo ihr Selbst⸗
bewußtsein erwachte, ihre Bildung und Leistungsfähigkeit wuchs. wo sie sich organisieren
konnten, da haben fie wie der Nittelstand nach veränderter Einkommens- und Besitz-
verteilung, nach Erleichterung ihrer Lasten, nach besserer Erwerbsmöglichkeit, leichteren
Arbeitsbedingungen, höherem Lohn oder gar nach gleicher Vermögens- und Einkommens⸗
—D erträglich in all'
diesen Beziehungen hielt, erschien einem verfeinerten Rechtsgefühl später hart und un⸗
erträglich. Und so war es teils die wirkliche, ungleiche Verteilung der Güter, teils das
wechselnde Urteil darüber, das immer wieder die socialen Klassen nach zeitweiser Ruhe
zum Kampf um Veränderung und Verbesserung in die Schranken führte. In älteren
Zeiten ging man dabei direkt aufs Ziel los: die oberen Klaffen behielten ohne weiteres
don erobertem Land, von erbeutetem Vieh, von Sklaven oder Hörigen den Löwenanteil.
Die unteren umgekehrt verlangten und setzten große Vermögenskonfiskationen der Reichen,
neue Ackerteilungen. Maxima für Land und Bieh der Wohlhabenden, Schulderlafse öder