552 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1010
Institutionen nicht weniger in Betracht. Ist es ja doch der Grundgedanke unseres ganzen
Brundrifses, daß die socialen Institutionen es seien, die immer verbessert, immer mehr
ethisiert, das Naturspiel der Erwerbskräfte, die Beutegier der Starken, der Reichen, die
steigenden wirtschaftlichen Verschiedenheiten des Einkommens und ihre Ursachen immer
vieder in gewisse Schranken weisen. Wir haben oben (JS. 65—66) schon gezeigt, daß
zwar aller Fortschritt von Streit und Kämpfen begleitet sein müsse, daß der Preis des
Fortschrittes der Untergang der zu schwächlichen, zu unvollkommenen Individuen und
socialen Gruppen sei, daß aber wie im internationalen Kampfe, so auch im
nationalen die Friedensordnung wachse, die Kampfarten und Kampfmittel
immer mehr eingeschränkt werden. Daß an die Stelle der brutalen Niederwerfung die
Intscheidung von Schiedsgerichten resp. die einer gerechten Staatsgewalt trete, daß die
Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse sich mehr und mehr in solche der Anpassung,
Verträglichkeit, der Erziehung und sittlichen Wechselwirkung verwandeln, daß immer
wieder auch die unteren und mittleren Klassen sich teils selbst emporheben, teils vom
Staate geschützt und gehoben werden.
Man muß nur mit Jahrhunderten rechnen, um z. B. zu sehen, wie die ägyptisch—
attische Wuchergesetzgebung, von Cäsar nach Rom übertragen, das ganze Mittelalter
beherrscht hat, nach der kurzen Verdrängungszeit 1830 — 80 jetzt wieder aufersteht und
im Begriff ist, auf das ganze Privatrecht sich auszudehnen. Man muß in Bezug auf
den Kleinbauernschutz sich erinnern, wie er in der älteren Blütezeit Griechenlands und
Roms vorhanden, von den späteren Kaisern wieder aufgenommen wurde, wie dann die
Kirche und die agrarischen Genofssenschaften selbst ihn in die Hand nahmen, wie das
erstarkende Königtum ihn vom 16. —18. Jahrhundert wenn auch nicht überall, aber
doch mannigfach handhabte, wie im 19. Jahrhundert die reformatorischen Agrargesetze
don 1807-50, das irische Pachtrecht von 1870 an, das amerikanische Heimstättenrecht
und seine kolonialen Nachahmungen mit ähnlicher Tendenz eingriffen und wirkten.
Sollen wir hier noch daran erinnern, wie Jahrhunderte lang das Innungswesen und die
hausindustriellen Reglements die kleinen Gewerbetreibenden schützten, hoben, erzogen?
daran erinnern, wie die heutige Hebung des Arbeiterstandes auf seinem Vereinsrecht,
seinen Gewerkvereinen und Schiedsgerichten, seinen Genossenschaften, seinem Versicherungs⸗
recht, seinem Arbeitsnachweis, sowie auf dem Arbeiterschutzrecht und den neuen kollektien
Arbeitsverträgen, endlich auf seiner durch das heutige Recht zugelassenen politischen
Organisation, seiner Vertretung in Parlamenten und lokalen Verwaltungen ruht? Sollen
wir wiederholen, was wir oben über die zunehmende Beschränkung der ganz freien
Konkurrenz, über die Zunahme von Gemeinde- und Staatsbeamten, über die veränderte
Rechtsverfassung der privaten Betriebe sagten? Die große Unternehmung wird, wie wir
zu zeigen suchten, in genossenschaftlich-gesellschaftlichen Formen mehr und mehr eine
halb öffentliche, durch wirtschaftliche und staatliche Organe, durch die Offentlichkeit
kontrollierte Anstalt. J
Sind das nicht lauter tiefeinschneidende Anderungen unserer socialen Institutionen,
die alle dahin wirken, die brutalen Klafsenkämpfe einzuschränken, die Schwachen zu
heben, den Machtgebrauch der Starken einzuschränken, die Mittelstände nicht so leicht
finken zu lassen wie früher? Niemals früher ist so wie im 19. Jahrhundert die Lage
der unteren Klassen untersucht worden; niemals früher hat die Offentlichkeit sich so mit
hnen und der Verbesserung ihrer Lage beschäftigt; nie war ihr politischer Einftuß und
ihre Macht so groß, wenn auch andere Zeitalter in kleinen Republiken viel demo—
tratischere Verfassungen hatten.
Daß freilich mit all' dem die socialen Mißstände der Gegenwart überwunden werden,
olgt noch nicht mit Notwendigkeit aus den geschilderten Institutionen und geistigen
Bewegungen. In jedem einzelnen Volke kommt es zugleich darauf an, in welchem
Tempo die Bevölkerung zunehme, die wachsende zu Hanse dder in Kolonien, durch Absatz
auf fremden Märkten reichlich zu beschäftigen sei, ob der technische Fortschritt andauere
und die wirtschaftliche Existenz weiter erleichtere, vor allem auch ob die Macht des
einzelnen Staates in der Staatengesellschaft zu- oder abnehme, ob sein Verfassungsleben