— 564 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[(11922
Stämme nicht. Aber mit etwas höherer Kultur und stärkerer Zusammenfassung der
Kräfte, mit definitiver Seßhaftigkeit, mit der ersten Ausbildung starker Centralgewalten
bildeten sich Gewohnheiten und Einrichtungen, welche für die einzelnen das definitive Ver—
lassen der Heimat ebenso wie die Aufnahme Fremder in die Stämme erschwerien oder un⸗
möglich machten, vielfach alle innere Bewegung der Bürger kontrollierten und erschwerten,
das vorübergehende Betreten des Stammesgebietes durch Fremde teils gar nicht gestatteten,
teils an Bedingungen und Kontrolle aller Art knüpften. Pfychologische, kulturelle, politische
und wirtschaftliche Ursachen aller Art haben diese Abschließungstendenzen erzeugt. Sie
waren für viele Völker auf gewisser Kulturstuse die Vorausseßung fester Ordnung und
Überliejerung ihrer Sitten und Rechtsordnungen, teilweise auch die Voraussetzung der
Erhaltung ihrer Kunstfertigkeiten. Handelspolitisch entstand daraus das ältere Fremden—
recht, auf das wir gleich näher kommen. Da die Waren in aller älteren Zeit meist
persönlich vom Eigentümer, vom Händler auf den Markt gebracht wurden, da es
Verkehrsinstitute, die sie ohne ihren Besitzer beförderten, nicht oder nur in geringem
Maße gab, so bestand die Zulassung oder Nichtzulassung aller fremden Konkurrenz da—
mals in den Ordnungen über den Kintritt, den Aufenthalt, die Rechte, die Verkaufs⸗
erlaubnis für Fremde. Erst langsam, und allgemeiner seit dem 16. bis 18. Jahr⸗
hundert, seit es selbständige Posten, eine große Schiffsbeförderung, ein ausgebildeles
Frachtgewerbe und einen Kommissionshandel gab, trat die Ordnung der persönlichen
Fremdenzulassung handelspolitisch zurück hinter die der Warenzulassung. Das humaner
gewordene Völkerrecht ließ jetzt die Fremden im ganzen ohne Bedenken in die Kultur—
staaten hinein und heraus, die Handelspolitik konzentrierte sich jetzt darauf, die Waren—
Aus- und -Einfuhr zu erlauben oder zu verbieten, die Waren nuͤn gegen Steuer und
Zoll oder ohne solche Belastung herein- und hinauszulassen.
Alle Handelspolitik älterer und neuerer Zeit wird ganz wesentlich dadurch be—
ein flußt, daß zwar wohl da und dort mal eine Anzahl gleich siarker, wirtschaftlich und
technisch im ganzen gleich entwickelter Stämme und Länder miteinander verkehren, daß
aber doch viel häufiger die verkehrenden Staaten an politischer Macht, an maritimen
Kräften, an Kapitalreichtum und Technik, an Arbeitsgeschicklichkeit fich weit von einander
unterscheiden. Ein großer Teil des Verständnisses aller Handespolitik ruht auf dieser
Verschiedenheit. Niemals hat in der Geschichte bei den stärkeren, höher stehenden Völkern
die Tendenz zu einer gewissen Handelsherrschaft gefehlt. In der Form hat
die Bethätigung dieser Übermacht gewechselt, das Völkerrecht hat nach und nach ge—
wisse Formen der Geltendmachung verpönt, z. B. die Eigentumserklärung von großen
Meeren durch einzelne Staaten; aber in der Sache ist auch heute noch der Unterschied
vorhanden. Und es liegt in der Natur der Handelsbeziehungen, daß die stärkeren
Staaten bei jeder Handelsvertragsverhandlung ihre Mäacht fuͤhlen lassen, daß die
schwächeren die Konkurrenz der stärkeren durch allerlei Mittel, z. B. das der Absperrung,
abzuschwächen juchen. Niemals konnte die Erscheinung fehlen, daß die jüngeren, kleineren,
wirtschaftlich tiefer stehenden Staaten sich bemühen, durch ihre Handelspolitik auf eine
ähnliche Stufe der Handels- und Industrieentwickelung zu kommen, wie die voran—
geschritteneren sie erreicht haben. Nur fragte es sich immer, ob dieses Ziel besser durch
freien Verkehr oder durch Abhaltung der Konkurrenz der stärkeren Staaten erreicht werde.
Nachdem wir uns so in kurzen Strichen das Wesen der Handelspolitik, die wich—
tigsten treibenden Ursachen und die Hauptphasfen ihrer Entwickelung klar gemacht, ver⸗
juchen wir, die letztere im einzelnen und historisch etwas näher zu charakterisieren.
254. Die Handelspolitik kleiner, naturalwirtschaftlicher
Stämme war und ist natürlich eine wenig ausgebildete. Die Eigenwirtschaft waltet
auf dieser Stufe vor; die meisten Stammesmitglieder verzehren und brauchen nur, was
sie selbst herstellen. Nur ein geringer Austausch von Seltenheiten, Waffen, Werkzeugen,
Schmuckgegenständen zwischen benachbarten Stämmen und Stammeshäuptlingen findet
in der Regel statt. Aber doch giebt es zwischen den Stämmen und ihren Gliedern
bereits vielerlei Interessengegenfätze: es gild die Grenzen festzustellen, es sind Bündnisse
und Friedensverträge zu schlüeßen, es sind Tributzahlungen, Streitigkeiten über Frauen—