566 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1024
heitlichem Befehl kommenden Fremden können nur landen, Markt halten, verkaufen,
wenn ihnen durch Sitte oder Vertrag ein zeitweiliger Aufenthalt erlaubt wird, wenn
man ihnen Schutz, Wergeld, ein sogenanntes Gastgericht eingeräumt hat, wenn sie dafür
Gebühren zahlen, Geschenke machen, sich Preistaxen, oft auch einer Warenschau unter—
werfen, kurz, wenn eine Summe von Beschränkungen der alten Rechtlosfigkeit der
Fremden eingetreten ist. Aber ebenso häufig verlangt man, daß sie nach bestimmter
Frist wieder abziehen; man will ihre dauernde Festsetzung nicht, weil sie leicht zur
Fremdherrschaft wird. Man läßt nur gewisse, für unschädlich gehaltene Waren zu, oder
verlangt solche Geschenke und Abgaben, daß das Geschäft unmöglich wird. Und je stärker
der Fremdenzufluß ist, je umfangreicher ihre Geschäfte werden, desto allgemeinere Gefahren
verbinden sich damit, Gefahren, die leicht viel bedeutsamer erscheinen als der Vorteil
dieses ganzen Verkehrs.
der Fremdkaufmann wird nicht bloß leicht ein harter Gläubiger und zuletzt ein
dauernd sich festsetzender Tyrann; er und sein Verkehr bedrohen die ganze Ver—
fassung, die Sitten und Lebensgewohnheiten der Stämme, die sie besuchen. Der Ver—
kehr mit fremden Händlern, zumal mit solchen einer viel höheren Kultur, mit ganz
anderen Sitten, auch mit ganz anderen Lastern, mit ganz anderen Religionsvorstellungen
löst leicht das ganze psychische und sittliche Gefüge einfacher Stämme auf, erzeugt unter
Umständen eine Erschlaffung der vorhandenen Spannkräfte, eine Unbestimmtheit im
Entschlusse und im Handeln, die leicht sehr schädlich wirken. Der Europäer, der oft
zuerst nur Spiritus, Schießpulver und Syphilis zu den rohesten Stämmen brachte, hat
ihnen meist viel mehr — durch den zu großen Kulturgegensatz — geschadet als genützt.
Vor allem aber zerftört leicht die Einführung billiger Waren der höheren Kultur eine
bereits entwickelte Technik und schadet so unendlich. Th. Waitz weist nach, daß die
Indianerstämme durch europäische Waren ihre alte Kunst der Kupferbereitung und viele
andere Geschicklichkeiten verloren. Schweinfurt zeigt das Gleiche für die Negervölker
und ihre Eisenbereitung, für die sämtlichen nordafrikanischen und muhamedanischen
Stämme und ihren ganzen Gewerbfleiß. Manche amerikanische Indianerstämme, die
früher Jagd und Ackerbau verbanden, haben durch den Pelzhandel mit den Europäern
und seinen vorübergehenden Gewinn erst die Jagdtiere in ihrem Gebiete erschöpft und
dann gemerkt, daß sie auch den Ackerbau verlernt hatten; sie sind verarmt, an Zahl
sehr zurückgegangen (Th. Waitz). Die blühenden malaischen Reiche, welche zur Zeit
der Ankunft der Europäer eine erhebliche Kunstfertigkeit und einen eigenen Handel be—
saßen, sind fast alle durch diese Berührung zurückgegangen und verfallen: nur ein kleiner
Teil des Handels blieb in malaischen Händen.
Daher hat überall, wo ein lebendiger Stammes- und Staatszusammenhang, eine
weitsichtige Regierung vorhanden war, sich eine Reaktion gegen die Fremdenzulassung gebildet,
die im ganzen durchaus berechtigt und heilsam war, so oft sie im einzelnen übers Ziel
hinaus schoß und zu Engherzigkeit, ja zu barbarischer Vertreibung und Tötung der Fremden
führte. Häufig kommt es zu einer die Fremden benachteiligenden, ja ausschließenden Politik,
aber erst nachdem sie vorher lange zugelassen waren, nachdem die ungünstigen Folgen sich
gezeigt, eine starke Volksleidenschast fich gegen sie gebildet, die Anfänge eines eigenen
Handels Schutz gegen die Fremden verlangt haben. So ist wohl die Ausschließung
der Fremden im allen Agypten erst in einer Epoche relativ hoher Kultur eingetreten;
die Griechen haben die phönikischen Kolonien an ihren Küsten vertrieben, nachdem sie sie
Jahrhunderte lang geduldet. Die Japaner kamen 1550 zuerst mit Europäern, den
Portugiesen, in Berührung; Fortschritte im Handel und Schiffsbau waren zunächst die
Folge. Aber von 1634 an bis 1858 überwog die Absperrungspolitik; man verbot
zuerst den Ausländern in Japan zu landen, den Japanern ins Ausland zu fahren.
Es kamen dann gewisse Ausnahmen für die Holländer und die Chinesen, die Be—
schrankung des Fremdhandels auf gewisse Quantitäten, auf einen Hafen, Nagasaki, bis
Mitte des 19. Jahrhunderts der Umschwung zu einer freien Fremdenzulaffung erfolgte.
Die englische fremdenfreundliche Handelspolitikt hat erst im 16. und 17. Jahrhundert
einem harten Fremdenrecht Platz gemacht, wie wir noch sehen werden.