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Wesen der Konkurrenz.
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158. Wesen derselben, verschiedene Beurteilung in den entgegen—
gesetzten Schulen. Im Anschluß an die vorstehenden Ausführungen über Vertehr,
Marktwesen und thatsächliche Handelsorganisation erscheint es am richtigsten, das
Wesen der Konkurrenz zu eroͤrtern; in einzelnem der Wertlehre vorgreifend, bereiten
wir damit andererseits das Verständnis derselben vor.
Wir beginnen mit der Frage: Was verstehen wir unter Konkurrenz, unter Wett—
bewerb? Concurrere heißt zusammen⸗, neben einander herlaufen. Wir denken dabei
jedenfalls an einen gesellschaftlichen Vorgang, an dem mehrere beteiligt sind. Sie
konkurrieren, wenn sie ein gemeinsames Ziel erreichen wollen; sie streben nach ein und
demselben; sie wissen, daß sie einen Wettlauf unternehmen, daß das Ziel von ihnen
je nach ihren Kräften, ihrer Anstrengung früher oder später, besser oder schlechter, ganz
oder halb oder gar nicht erreicht wird. Wir sprechen von Konkurrenz im allgemeinen
überall da, wo Machterfolge, Ehre, Vorteile, wirtschaftliche Güter nicht in unbegrenzter
Menge vorhanden sind, wo die Beschränktheit des Erstrebten den Wettbewerb, “ja den
Kampf der Menschen oder der menschlichen Gemeinschaften erzeugt. Um das, waß jeder
ohne weiteres im Überfluß haben kann, wird nicht konkurriert. Das Ziel der Kon—⸗
turrenz ist immer ein solches, daß nur einer oder eine bestimmte Zahl es erreicht, oft
so, daß, wenn es sich um eine Mehrzahl von Siegern handelt, sie in eine Reihe
geordnet werden; häufig so, daß es Sieger und Ausgeschlossene giebt, mindestens
so, daß eine Hierarchie von viel und wenig Erreichenden entsteht. Die Art der
Entscheidung der Kämpfe ist die allerverschiedenste: bald ist es der brutale Kampf,
bald der Ausspruch eines Schiedsgerichts ober der öffentlichen Meinung, bald sind es
3— Verträge, die erstrebt, abgeschlossen oder abgelehnt, günstig oder ungünstig gestaltet
werden.
Die Konkurrenz ist nichts anderes als der Kampf ums Dasein; die Individuen,
die Stämme, die Völker haben nie ohne Reibung und Wettbewerb, ohne Kampf gelebt,
so sehr Moral, Sitte und Recht, gemeinschaftliche Gefühle und Interessen den Streit
da und dort ausgeschlofsen oder gemildert haben. Der Trieb nach Anerkennung, nach
Thätigkeit, nach Erfolg hat wie das menschliche Selbstgefühl bei etwas höherer Kultur
den Rivalitätstrieb erzeugt. Er hängt mit den selbstischen Gefühlen, der Eigenliebe,
dem Hochmut, dem Bessersein- und Besserwifsenwollen zusammen; er kann zum Unrecht,
zur Gemeinheit, zur Ungerechtigkeit, zur Gewaltthat führen; aber er ist zugleich die
Schule der Thatkraft, der Energie, des Fortschritts. Ohne Rivalität und Konkurrenz
tritt Stillstand ein. Das Leben entwickelt fich nur durch Kraftproben, durch Kräfte⸗
messung (I, S. 31).
Die Völker konkurrieren um die Weltherrschaft und den Weltmarkt, die politischen
Parteien und socialen Klassen um Einfluß und Macht in der Staals- und Kommungl—
verwaltung, die Provinzen, Kreise und Gemeinden um Eisenbahnen und Straßen, um
Förderung aller Art. In jedem gesellschaftlichen Kreise konkurcieren die Glieder um
Ansehen und Ehre, in jedem Beamlenkörper die einzelnen um Beförderung, Gehalt und
Auszeichnung, in jeder Schule die Schüler um die höheren Plätze und Prädikate.
Die wirtschaftliche Konkurrenz setzt einen Markt mit Kaͤufern und Verkäufern
voraus. Die Anfänge desselben entstanden mit dem ersten Verkehr. Aber er war
lange so beschränkt, alle Wirtschaft war lange so überwiegend Eigenwirtschaft der
Familie für den eigenen Verbrauch, daß mit dem, geringen und engen Marktverkehr
auch die Konkurrenz sehr gering war. So weit Überschuͤsse erzeugt wurden, übrige
Arbeitskraft vorhanden war, forderte sie der Grundherr, die Gemeinde, die öffentliche
Gewalt nach Sitte und fester Rechtssatzung. Auch so weit Gemeinde und Stammes—
mitglieder auf dem Markte tauschlen, betrachteten sie sich lange mehr als Freunde, die
sich Gefälligkeiten erwiesen; nur soweit Fremde mit Fremden tauschten, entstand eigentliche
Konkurrenz, freilich auch nicht ohne Schranken und Ordnungen aller Art. Erst wo
die Geldwirtschaft fiegte, die Märkte größer, aller Verkehr unperfsönlich wurde, erst als
in den vergrößerten Staaten ein freier, innerer Verkehr sich ausbildete, zwischen den
Staaten das Völkerrecht Ähnliches erlaubte, entstand die gesellschaftliche und wirtschaft—