10383) Die Hansische Handelspolitik. 575
haltes erwarben die Hansen für ihre Kaufleute und Handwerker das Recht, auch im
Winter, jahraus jahrein zu bleiben, eigen Gewicht, eigene Packer, eigene Leichterfahrzeuge
zu brauchen, überall im Lande umher zu reisen, im Detail zu verkaufen; sie ließen sich
Freiheit von allen Verkaufstaxen der Landesobrigkeit verwilligen, und was die Zölle
betrifft, niedrigere als die aller Fremden, oft als die der Bürger, oft sogar volle Zoll⸗
reiheit, wo die Landeskinder Zoll zahlten; wo Wertzblle bestanden, sicherten sie sich
altherkömmliche niedrige Wertdeklarationen. Als die hanseatischen Privilegien im
Londoner Stahlhof 1552 aufgehoben, 1554 wieder hergestellt wurden, berechnete der
hanfische Syndikus den Zollgewinn in elf Monaten auf 1,2 Mill. heutige Mark. Als
Elisabeth den Tuchausfuhrzoll von 40 000 Tuchen etwas erhöhte, zahllen die Hansen
tatt 2500 28000 4; sie hätten 56 000 4 gezahlt, wenn sie damals schon den anderen
Fremden gleichgestellt worden wären. Solche geradezu exorbitante Privilegien, die
eigentlich jede Konkurrenz ausschlossen, mußten den bittersten Unmut der Landeskinder
und der anderen Nationen erregen. Nur die Italiener waren teilweise auch so stark wie
die Deutschen in England privilegiert.
So groß die politisch-diplomatische, die wirtschaftlich-maritime und zeitweise
kriegerische Leistung war, welche so die Räte, Patrizier und Kaufleute und teilweise
auch die Handwerker der niederdeutschen Städte mit Aufrichtung dieser nordischen
Handelsherrschaft für einige Jahrhunderte vollbrachten, so wenig gelang es doch dem
ganz losen, stets nur durch schlecht besuchte Tagfahrten zusammengehaltenen Bunde von
etlichen 70 Städten, die Hunderte von Meilen auseinanderlagen, zu einer festen und
dauernden Verfassung zu kommen und neben die nordische äußere Handelspolitik eine
innere einheitliche Wirtschaftspolitik zu stellen. Auch bei der Politik nach außen, bei
dem was man in London, Brügge, Nowgorod erstrebte, versagten stets wieder viele
Mitglieder. Das einzige Mittel des Zwanges, die Verhansung der widerspenstigen
Stadt, d. h. der Ausschluß aus dem Bunde, versagte oft; die ausgeschlossene Stadt
machte dann Handelspolitik auf eigene Faust, schloß sich den Gegnern, den deutschen
oder nordischen Fürsten an. Ganze Quarttiere des Bundes, wie die holländischen Städte,
traten aus und prosperierten dabei; die preußisch-livländischen Städte konnten oft gar
nicht gehorchen, ohne sich selbst zu ruinieren. Wohl führte man einige Mal gemeinsam
zlückliche Kriege, erhob den gemeinsamen Pfundzoll, schuf ein einheitliches Seerecht,
einige kleine Vereinigungen in der Gewerbepolitik (wie z. B. einheitliche Größe der Bier—
und Heringstonnen). Und was wohl das Wichtigste war, man ermäßigte das harte
Fremdenrecht für die Hansestädte unter sich weitgehend: jeder Hansebürger darf in der
andern Hansestadt als Gast weilen, Bürger werden, dort in Gesellschaft treten, Fracht
dort nehmen, Schiffe und Schiffsparten kaufen u. s. w. Aber auch in dieser Beziehung
wurde doch keine volle Einheit des hansischen Bürgerrechts erzielt; jede Stadt behielt
sich allerlei in Stapel- und in anderen Fragen vor. Und ebenso wenig behandelte man
aun in allen Hansestädten die Buten-Nicht-hansen gleich, wenn auch gewisse Grundsfätze
in der Behandlung derselben mehr und mehr siegten; z. B. darf kein Butenhanse auf
einem hansischen Comptoir je aufgenommen werden, keiner soll nichthansische Schiffe
befrachten; auch Schiffe sollte man im 15. Jahrhundert den Buten hansen nicht ver⸗
kaufen, ja sie nicht einmal für sie bauen; das letziere Gebot konnte ein blühender Schiffs⸗
bauplatz wie Danzig freilich nicht anerkennen. Die Schiffahrtspolitik war eine ähnliche,
vielleicht zeitweise noch strengere als die der späteren englischen Navigationsakte.
Die wesentliche und leßte Ursache der innern Uneinigkeit des Bundes lag in seiner
geographischen Zerstreutheit und den ganz heterogenen Handelsinteressen, welche die
einzelnen Städte, von ihren nordischen Privilegien abgesehen, hatten. Diese Divergenz
machte es so schwierig für Lübeck, ähnlich zur herrschenden Macht zu werden, wie es
Athen im attischen Seebund, Venedig gegenüber seinen dalmatischen und lombardischen
Städten geworden war; es kam dazu, daß viele Hansestädte zugleich im territorialen
Verbande standen, daß die Hansestädte nirgends zu größeren Landgebieten fich aus
weiteten, so nicht zu einer Verbindung mit großen Landesinteressen kamen, daß der
aiserlichen Gewalt ein Verständnis für ihre Interessen ganz sehlte. Lübeck hatte