66 Hige, Geburienrücdgang und Sozialreform
Ber] Herungsanijtalten Lefonders Rheinland) umfjajfende Mittel zur Ausbildung
und Anjfellung von Gemeindef{dhweirern (KXrantenbefucherinnen} zur Ver.
jigung geltellt. ;
VHL Serüchi Htigung der Kinderzahl bei der Beamtendbejoldung
und tem WohHnungsgeld
Die Heutige Befoldungsordnung wirkt geradezu geburtenfeindlich.
Bunächft eine lange befoldungslioje Borbereitungszeit. Dabei werden die
Anfbrücdhe an die Borbildung fyjltematifdh immer weiter gefteigert, mit
vinjeitiger Überfdäßung der VBeritandesbildung und der Schulprüfungen
‘Einjähriges Jahr, Abiturienten prüfnng, Univerfitätsbeluch ufmw.). Das Ianır
den Vater, der Schulgeld und Unterhaltungskoften aufbringen muß, zur Ver-
zweiflung bringen. Die Indienftftellung gefchieht dann vorerjt probeweije
oder diätarijch. E3 dauert oft viele Jahre, ehe die fefte Anftellung erfolgt..
Dabei ijt nicht etwa die Nückjicht auf die Leiftungsfähigkeit und -freudigkeit
maßgebend, fondern die Zahl etatmnäßiger fejter Stellen und die Arbeitse
oder Lebensdauer der Mormänner. Die Bejoldung fängt niedrig an;
fie fteigt allmählich, aber in recht langen Zwijchenräumen, fo daß fie
xbfohut nicht reicht, um in den beften Mannesjahren die Bedürfnifje einer
Hamilie zu deden. Für eine Neihe von Beamtengruppen find jogar Che-
verbote vorgefehen für den Fall, daß das Gehalt nicht durch eignes Ver.
mügen ergänzt wird. Der Beamte ift Jo meijten? in den verfuchungsteichen
arten beften Mannesjahren darauf angewiefen, als IJunggejelle im Kofi
und Wirtshaus zu leben. Das entfrenıdet ihn dem Familienleben. Geiratet
er nun endlid) in den mittlern Lebensjahren, dan {teigt daz Gehalt wieder
durchaus nicht in dem Make der wachjenden Kinderzahl und der fteigenden
Roften für Pflege und Erziehung. Das Höchftgehalt erreicht er, wenn Die
Rinder vielleicht f{Hon erwachfen find und er nur mehr die Bedlirfuilfe
Air fich und feine Frau zu deden hat, während in den leiftungsfähig|ten
Yahren, in denen die Koljten der Kindererziehung und -ausbildung zu
beftreiten waren, bittere Not hHerrichte.
Das Ergebnis diefer Befoldungsgeftaltung ift, daß nach einer amtlichen Statiftik
über die Rojt- und TXelegraphenbeamte nn (Neichstagsdrucjachen 1912/13)
ledig waren von den (3069) Höhern Beamten 15 Prozent, von den (43 082) mittlern
12,3 Brozent und von den (108 058) Unterbeamten 3,6 Prozent. Kinderlos waren Chen
dei den hHöhern Beamten 19,1 auf je 100 Chen, bei den mittlern 17,7 und bei den Unter-
heamten 13,3. Ein Kind hatten 27,0 und 28.0 und 23,8 Prozent der Verheirateten.
Mehr al8 drei Viertel aller verheirateten Höhern Beamten und faft drei Viertel
der mittlern Beamten hatten Höchltenz zwei Kinder, während es bei den Unterbe-
amten 60,8 Prozent waren. Drei Kinder Iamen auf 14,8 und 14,9 und 15,5 Prozent
der Chen. Vier und mehr Kinder Hatten nur 9,4 und 12,0 und 27,7 Prozent, während
drei bis vier Kinder im DurchfHnitt auf jede Che nötig find, um die Bevölkerungs-
ziffer im Gleichgewicht zu erhalten. Im DurchfHnitt amen auf die Che des hHöherr.
Beamten 1,7 Kinder, eine mittlern Beamten 1,9 und eines Unterbeamten 2,4 Rinder