584 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1042
berkaufen; kein fremdes Schiff wurde in Asien geduldet, das nicht einen holländischen
Paß für 6—8000 fl. erworben; kein Hollaͤnder durfte in fremdem Dienst nach Ost⸗—
indien fahren (1617, 1632). Keine anderen als holländische Waren dursten in die
asiatischen Kolonien kommen; die Gewürze wurden in Europa für das 8212fache
der Selbstkosten verkausft. Die Dividenden der Compagnie schwankten 100 Jahre
lang zwischen 12,8 und 750/0. Die Westindische Compagnie (gegründet 1621) war zur
Bekämpfung Spaniens und seiner amerikanischen Kolonien, zur Wegnahme seiner Silber—
flotten bestimmt; sie errichtete — freilich nicht auf die Dauer — ein holländisch—
brasilianisches Reich; von 1628— 1636 machte sie für 90 Mill. fl. Prisen bei 45 Mill.
Kosten. Als Portugal 1640 wieder selbständig geworden, 1661 mit den Niederlanden
Frieden geschlossen, verstanden sie bis 1703, da England durch den Methuenvertrag
an die Stelle trat, dieses Land als Marktgebiet fast ganz und allein wirtschaftlich zu
beherrschen. Nach Spanien trieben sie bis zum Friedensschluß von 1648 einen enormen,
gewinnbringenden Schmuggelhandel. Von da an wurden sie die Hauptlieferanten für
Spanien und seine Kolonien an europäischen Waren. Im Mittelmeerhandel hatten
zis 1612 die Franzosen und Spanier allein neben den Italienern geherrscht. Die aus
Spanien vertriebenen, in Holland gastlich aufgenommenen Juden richteten nun den
holländischen Handel dahin mit großem Erfolg ein; er erhielt 1624 eine feste staatliche
Organisation, Kriegsschiffe zur Begleitung u. s. w. Erst Colbert verstand, ihn wieder
leilweise für Frankreich zu gewinnen.
Noch viel breitere Stützen ihres Reichtums erhielten die Niederlande im 17. Jahr—
)jundert durch die Befestigung und Ausdehnung ihres Ostseehandels, durch ihre Handels—
niederlassung in Nordrußland (Archangel), durch ihre große Fischerei, durch den
Kredit- und Warenhandel, durch welchen sie ihre nächsten Landnachbarn, hauptsächlich
Deutschland, bis auf einen gewissen Grad auch Frankreich von sich abhängig machten.
AÄberall halfen dem Kaufmann und Schiffer die staatischen Machtmittel nach; Antwerpens
Handel sollte für immer durch die im Friedensschluß mit den Spaniern durchgesetzte
Schließung der Schelde vernichtet werden; zahlreiche Rheinstädte hatten staatische
Barnisonen wegen Schulden an Holland erhalten. Acht⸗ bis zwölfhundert holländische
Schiffe fuhren jährlich in die Ostsee, dreizehnhundert holländische verkehrten auf dem
Rhein. Deutschland und ganz Ost- und Nordeuropa konnten ihr Getreide, Wachs,
Holz, Pech, Eisen, Taue, Honig wesentlich nur an die Holländer verkaufen, konnten
Bewürze, Kolonialwaren, Wein, Branntwein, auch viele Manufakte, Porzellan wesentlich
nur von ihnen kaufen. Amsterdam war im 17. Jahrhundert der erste Weltgetreideplatz.
Die Heringsfischerei, früher an den Küsten Schonens von den Hanseaten betrieben, fand
jetzt in der Nordsee, wohin der Hering gezogen, durch die Holländer statt; 1601 liefen
1500 Heringsbuyzen, bald 2—53000 jährlich aus; die Fischerei, das Einsalzen, die
Kontrolle der Tonnen, der ganze Betrieb war reglementiert und kontrolliert; aller Hering
mußte auf den Markt nach Holland. Die Ausfuhr der besonderen Geräte, Herings—
tonnen und Schiffe, die Auswanderung aller gelernten Wallfischfänger und ähnlicher
Personen war untersagt. Den Wert der Heringe schätzte der englische Gesandte 1667
für höher, als den der gesamten englischen und französischen Manufakte; zu alledem
kam der große Frachtverdienst für eigene und fremde Rechnung; Colbert schätzte, daß
von 20000 Kauffahrteischiffen der Welt den Niederlanden 16000 gehörten.
Im Innern des Landes bestanden die mittelalterlichen stadtwirtschaftlichen Ein—
richtungen teilweise fort; die Städte behandelten das platte Land mit nacktem Egoismus;
die Städte und Landschaften untereinander behielten allerlei Schranken und Verkehrs—
hemmungen bei; Amsterdam suchte in kleinlichster Weise den Schiffsbau an der Zaan
zu hindern. Alle möglichen lokalen indirekten Steuern und Zölle hemmten die Be—
wegung. Nicht einmal die gemeinsam 1597 —-1603 eingeführten Konvoyen und Licenzen
auf alle Aus- und Einfuhr konnte man zu ganz übereinstimmender Hebung bringen;
jsede Stadt und Landschaft suchte die Ihrigen bei der Erhebung zu degünstigen; die
Verwaltung lag in den Händen der einzelstaatlichen Admiralitäten. Die Tariffätze
machten 1-5 050 des Warenwertes aus: für den Eingang waren die Sätze etwas