Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

1045) Die französische Handelspolitik des 16.—18. Jahrhunderts. 587 
Ordonnanzen einheitlich geordnet worden. Es war diesen Tendenzen entsprechend, daß 
auch eine staatliche Industriepflege von Ludwig XIJ. bis Richelieu entstand, deren 
Vollendung dann Colbert in die Hand nahm. 
Sie veginnt unter Ludwig XI. mit dem Versuche, in Lyon und Tours eine 
— wiederholt im 16. Jahrhundert 
Tuche aus Katalonien und Perpignan, 1540 die Sayetterie (Kammgarnstoffe) aus 
Flandern; man suchte die Einfuhr gewisser feiner italienischer Stoffe ausschließlich über 
drei Orte, hauptsächlich Lyon, zu leiten. Neben den Lokal- und Flußzöllen hatte man 
schon 1305 angesangen, die Ausfuhr von Rohstoffen und Fabrikaten aus Frankreich 
staatlich zu belegen. Eine Reihe verschiedener Zoölle für die Ausfuhr aus den mittleren 
Provinzen sucht man im 16. Jahrhundert zur Hebung zu bringen, die Erhebung befser zu 
ordnen; es entstehen daraus die sog. 6 grosses fermes, die vereinigten Steuerpachten (1598 
und 1607), damals etwa 4000, spaͤter elwas mehr Geviertmeilen von den 9000 des Reiches, 
12 der mittleren und nordöstlichen Provinzen umfassend; neben ihnen stehen von da bis 
1789 die sog. Provinces reputéés étrangères, die man nach und nach (von 1667 an) halb 
n das Centralzollsystem einbezog, und das sog. Ptranger effectif (Elsaß-othringen, Frei— 
häfen), die ganz freien Verkehr mit dem Ausland hatten. Die Einfuhr wurde seit 
bem 16. Jahrhundert auch langsam mit einigen Zöllen belegt, zunächst mehr noch aus 
fiskalischen als Schutzzollgründen. Etwas erhöhte Einfuhrtarife von 1682 und 1644 
mit Schutztendenz hatten keine große Bedeutung, da aller Handel damals stockte. Erst 
Colbert brachte die große hundertjährige Zollreformbewegung 16621664 zum Abschluß, 
die man nur richtig als Glied seiner andern Reformen versteht. Er hat die Finanzen 
und Staatsschulden zu Redlichkeit und Ordnung zurückgeführt, die Staatspost verbessert, 
Kanäle, Häfen, Wege gebaut, dem Lande ein einheitliches Handelsrecht, den großen 
Hausindustrien neue bessere Reglements gegeben, die französische Kunst zu nationaler 
Hohe erhoben. Er wollte auch dem nationalen Handel und dem nationalen Gewerbe 
anen großen Aufschwung, einen nationalen Stil geben. Dazu gehörte der freie innere 
Markt der mittleren Provinzen. Colbert fuchte 1662 die noch vorhandenen Fluß- und 
dokalzölle soweit es ging zu beseitigen und umgab 1664 die 5 grosses fermes mit einer 
einheitlichen Außenzollinie, einheitlichen Aus- und Einfuhrzöllen, die den zahlreichen 
bisher getrennten Zöllen im gauzen entsprachen; der Tarif enthielt keine Verbote; die 
Hoͤhe der Zölle war mäßig, niedriger als 1816—1860, meist 5—100/0 des Wertes 
betragend. Ein ganz liberales Transit- und Freihafensysten sollte die Zolleinrichtung 
ergänzen; es kam dann freilich nur partiell zur Durchführung. Das System hatte 
natürlich den Zweck, die Industrie der inneren Provinzen zu fördern, in den Rivalitäts⸗ 
kampf mit Spanien und Italien einer-, Holland und England andererseits einzugreifen. 
Colbert glaubte (wahrscheinlich in unterschätzender Weise), die franzöfische Ausfuhr (von 
Wein, Salz, Getreide, Branntwein, Leinen u. s. w.) decke seine Einfuhr nur zu — und 
das könne so nicht fortgehen. Die Hauptmittel der Industrieförderung waren nicht die 
Zolle, fondern Bestellungen, Prämien, Vorschüffe, staatliche Heranziehung fremder Unter⸗ 
nehmer und Arbeiter. Colbert erreichte einen seltenen Aufschwung der französischen Tuch⸗ 
und Leinen-, Teppich- und Seidenindustrie, der Produktion von Kohlen, Eisen, Blei 
und Kupfer, der Schiffsbauindustrie. Die Handeltreibenden rühmten, daß der Kaufmann 
von 1664 an seine Waren nicht mehr persönlich zu begleiten brauche wegen der Ver— 
einfachung resp. innern Zollfreiheit. Wenn dann Colbert sich von den Industriellen 
dazu dräugen ließ, für eine Anzahl besonders englischer und holländischer Waren 1667 
die Einfuhrzölle ums doppelte und mehr zu erhöhen, wenn bald auch einzelne feine fremde 
Waren zur Einfsuhr verboten wurden, wenn der französische Tarif von 1667 das 
Signal jür schwere Zoll- und Handelskämpfe wurde, so fragt es sich, ob diese Maß— 
nahmen richtig waren. Im ganzen lagen sie im Geist der Zeit; die thorichtsten Über— 
treibungen des nun solgenden Zeitalters gingen mehr von Holland und England aus. 
Das 1701 verhängte, 1742 stark verallgemeinerte französische Einfuhrverbot sehr vieler 
Manufakte (bis 1786 dauernd) knüpft an den spanischen Erbfolgekrieg an, wovon unten.
	        
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