503) Die Konkurrenz als Ausleseverfahren; Vorzüge und Nachteile. 45
als nur segensreich, von den anderen nur als verderblich betrachtet wurde. Den einen
erschien fie als das große Erziehungs-, den anderen als das Vernichtungsinstrument.
Die ersten Verherrlicher der freien Konkurrenz waren Child, North, Davenant,
die Physiokraten und Adam Smith. Die Konkurrenz, ruft Bastiat, ist die Freiheit,
ist das demokratische Gefetz, das die Unterschiede ausgleicht, eine wirksame Gemeinschaft
erzeugt, die großen Wohlthaten der Natur allen zugänglich macht, den Konsumenten
billige und gute Waren schafft. Die Konkurrenz, sagt Cauwes, macht die Bedingungen
des Tausches unpersönlich, proportioniert Bedarf und Vorrat, macht den einzelnen
unabhängig, ermäßigt die Gewinne, regelt die Produktion am besten. Die Konkurrenz,
'agt Roscher, ist die natürliche Folge von persönlicher Freiheit und freiem Privat-
eigentum, sie entfesselt alle Kräfte der Volkswirtschaft, allerdings auch die bösen neben
den guten. Wo über Konkurrenz geklagt werde, meint er, sei häufig das Fehlen der
Konkurrenz von der einen Seite die Ursache. J. St. Mill sagt, das Verlangen nach
Schutz gegen Konkurrenz bedeute Enthebung von der Notwendigkeit, so fleißig und so
geschickt zu sein wie andere Leute.
Aber schon Fichte nenut die freie Konkurrenz ein Raubsystem, Michel Chevalier
ein Schlachtfeld, auf dem die Kleinen von den Großen verschlungen werden. Fourier
meint, sie erzeuge den Betrug im Handel und die allgemeine Spitzbüberei. Nach
Louis Blanc ist sie ein System der Vernichtung für die Armen, qui prpare à Paveni
une genération deécropite, estropiée, gangrénée, pourrie; der Verweis auf die Billigkeit
sei eine Täuschung, da sie nicht anhalte; der bon mwarché, ruft er, ist die Keule, mit
welcher der reiche Produzent den armen totschlägt, der Hinterhalt, in welchen der kühne
Spekulant den Fleißigen lockt, das Todeßurteil für den Fabrikanten, der im Moment
die teure Maschine seines Konkurrenten nicht anschaffen kann; der bon marebs ist der
Erekutor der Meisterstücke des Monopols, der Vernichter des Mittelstandes. Die
Konkurrenz, sagt Engels, ist der vollkommenste Ausdruck des in der modernen bürger⸗
lichen Gesellschaft herrschenden Krieges aller gegen alle; es ist ein Krieg um das Leben,
um die Existenz, im Notfall auf Leben und Tod. Die Konkurrenz ist die schärffte
Waffe der Bourgeosie gegen das Proletariat.
Proudhon erkennt beide Seiten; für ihn ist die Konkurrenz einerseits der Ausdruck
der soeialen Spontaneität, das Sinnbild der Demokratie und Gleichheit, die Stütze der
Assoziation, die Triebfeder der individuellen Kräfte, der Sieg der Freiheit und Selbst⸗
verantwortlichkeit, der Bekämpfer der Faulheit; aber andererseits trägt die Konkurrenz
den Mordinstinkt an der Stirne, untergräbt alle Begriffe von Billigkeit und Gerechtig—
keit, vermehrt die wirklichen Kosten, erzeugt bald Teuerung, bald Entwertung; sie ver—
dirbt das öffentliche Gewissen, indem sie das Spiel an die Stelle des Rechtes setzt und
erzeugt überall Mißtrauen und Schrecken. Aber, fügt er mit richtigem Instinkt bei,
man muß die Konkurrenz nicht zerstören, sondern ihre Polizei finden.
Der gewöhnlichste Vorwurf ist heute, und zwar nicht bloß bei den Socialisten,
sie erzeuge die sogenaunte Anarchie der Produktion, den Wechsel von Überangebot und
Unterangebot, die Krisen, sie sei schuld an der allgemeinen Korruption des Verkehrs,
and ihr letztes Resultat sei stets oder häufig das Monopol und die Ausbeutung.
Man könnte sagen, die meisten dieser entgegengesetzten Urteile seien ebenso falsch
wie wahr. Oder vielmehr, sie seien gar nicht entgegengesetzt, so wenig wie die Aus—
prüche zweier Arzte, eine kleine Dosis von Arsenik delebe die Herzthatigteit, eine große
lähme sie und töte den Menschen.
Was wir Konkurrenz nennen, sind komplizierte gesellschaftliche, halb pfychische,
halb materielle Vorgänge sehr verschiedener Art und darum haben sie verschiedene
Folgen. Nur indem man die Personen und Personenkreise, die Größe oder Enge des
Marktes, die Verkehrsverhältnisse, die psychologische und sittliche Atmosphäre, die mit—
wirkenden Rechtsinstitutionen unterscheidet, kann man zu einem wohlbegruͤndeten Urteil
sommen. Nichts ist falscher als die Vorftellung, die Konkurrenz oder die freie Kon—
urrenz sei eine einfache gesellschaftliche Einrichtung oder eine Verfafsungsform der
Volkswirtschaft, die man durch Gesetz dekretieren könne, und die dann stets bestimmte