312 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[(1070
Das Zollgesetz brachte nicht sofort die Verwirklichung der Ideale Steins von
1814, die auf ein einheitliches deutsches Handelssystem gingen; das war bei der Ab—
neigung Osterreichs und bei dem starken Seldständigkeitsgesühl der Mittelstaaten damals
unmöglich. Aber schon der freie innere Markt für ganz Preußen war ein enormer
Fortschritt. Eine gute Grenzbewachung, eine musterhaste Zollverwaltung sicherte den
Erfolg, trotz der langgesteckten, schwer kontrollierbaren Landesgrenzen, welche die Kosten
der Zollerhebung steigerten. Im ganzen Staate waren die alten inneren Zölle schon
1816 beseitigt, bald verschwanden auch die Stapelrechte, die Flußschiffahrtsabgaben.
Fast alle Ausfuhrzölle und -verbote, alle nichtsteuerlichen Einfuhrverbote waren 1818
beseitigt. Der Zoll war nach Maß und Gewicht, in möglichst wenig Klassen festgesetzt,
um die Erhebung zu vereinfachen. Die Finanzzölle auf Wein- und Kolonialwaren
waren bei der Einfuhr auf etwa 80/5, die Schutzzölle für Fabrikwaren auf etwa 100/0,
uur für Eisen und einige andere Metallwaren auf etwa 180/0 des Durchschnittswertes
estgesetzt. Die Halbfabrikate und Rohstoffe der Gewerbe waren frei; ganz bescheidene
Betreidezölle gegen die russisch-polnische Konkurrenz kamen erst in den zwanziger Jahren.
Die Durchfuhrzölle waren aus finanziellen Gründen und als Pressionsmittel gegen die
Mittelstaaten in ziemlichem Betrag beibehalten. Der einheitliche Gewichtszoll von 100/0
für eine Warengattung, die pro Centner teils 100 teils 1500 Thaler wert war, hatte
die Folge, daß der Schutz für die ordinären Waren ziemlich weit über 100/0, der für
die feineren oft nur ein Minimum betrug. Doch schadele das nichts: die feineren Gewerbe
waren in Preußen noch nicht erheblich.
Trotz einzelner Fehler, wie sie jedes Tarifgesetz hat, war die Institution geradezu
musterhaft; und fie war es, weil die maßgebenden Beamten nicht sowohl ihre theoreti—
schen Uberzeugungen, als ihre praktischen Erfahrungen und Kenntnisse dabei zur Geltung
gebracht hatten. Der Schutz genügte gerade, um die 1814-1818 sehr schwer auf
Deutschland lastende englische Konkurrenz so weit abzuhalten, daß 1818 -1840 ein
Aufblühen der Gewerbe möglich wurde; die dabei bleibende starke Konkurrenz des Aus—
landes nötigte zu höchster Anspannung und zur Bevorzugung der Gewerbe, in denen
der Staat besondere Vorteile voraus hatte. Die Entrüstung der deutschen Nachbarn über
die Absperrung legte sich in einigen Jahren, wie die der neuen Provinzen über die
neue scharfe Zollkontrolle. Ganz Deutschland lernte von 1818 —1852 einsehen, daß das
preußische System das für Deutschlands Lage, Technik, Handel und Entwickelungsstufe
richtige sei, daß es die übrigen deutschen Staaten mit Vorteil annehmen könnten.
Die größeren unter ihnen, zumal die 1802 -1815 vergrößerten, haben 1750 bis
1830 mancherlei Anläufe gemacht, ihre inneren Zölle zu beseitigen, sich nach außen
durch eine Zolllinie abzuschließen. Auch die, welche Schutzzölle für nötig und heilsam
hielten, mußten wegen der Kleinheit der Länder und der hohen Grenzbewachungskosten
bdei niedrigeren Sätzen, als sie Preußen hatte, stehen bleiben; andere, wie Baden und
Sachsen, hatten fast ganz freien Handel; nirgends erzielte man die erwünschten Ein—
iahmen. Als 1818 —-1828 alle Versuche und alle Beratungen über gemeinsame deutsche
dandelsmaßregeln gescheitert waren, einigte sich Bayern und Württemberg, sowie Preußen
und Hessen-Darmstadt 1828 zu je einem Zollverein. Beide verschmolzen am 1. Januar
1834 zum großen deutschen Zollverein, der sich dann 1842 -1854 auf den größeren
Teil des nichtösterreichischen Deutschlands ausdehnte (nur die Hansastädte, Mecklenburg,
Holstein waren nicht im Verein), obwohl England, Frankreich, Hsterreich alles thaten,
das große Werk der volkswirtschaftlichen Einigung Deutschlands zu hindern. Palmerston
hatte diesen Zollverein für eine gegen England gerichtete Makregel erklärt, gegen die
man Reprefsalien ergreifen müsse.
Der Zollverein, wie er 183421867 bestand, 1888—-1854 schon ein Gebiet
bon 485 830 qkm mit 82,7 Mill. Menschen erreichte, war freilich keine vollendete
Wirtschaftseinheit. Es fehlte ihm die einheitliche Gesetzgebung über Gewerbe, Nieder—
lafsungs⸗ Patentwesen, indirekte Steuern; er war unbehülflich in seiner Entwickelung,
da jede ÄAnderung seiner Gesetze und seines Tarifs die Zustimmung der kleinsten Re—
Jgierungen und ihrer Kammern brauchte. Er war 1851 1858, wie 1862 -1866 von