1129] Haus-⸗, Stadt-, Territorialwirtschaft. 671
eine Hauswirtschaft, die in der Hauptsache nur für den eigenen Bedarf, nicht für den
Markt produziert; aber er steht in genossenschaftlicher Abhängigkeit von der Dorfwirt—
schaft und kommt nach und nach in grundherrliche von dem Feudalherrn, dem er zinst
und front. Auch die Fürsten, die Bischöfe, die Ritter haben vergrößerte ähnliche Haus—
und Ackerwirtschaften, die zunächst auf Eigenwirtschaft beruhen, aber durch Abgaben und
Dienste ergänzt werden. Der Bauer hat kaum je, auch der Grundherr nur vereinzelt
große Überschüsse. Die Kapitalbildung ist gering, wie der wirtschaftliche Fortschritt.
Alles wirtschaftliche Leben ist stets von Fehden, Mißwachs, Viehsterben bedroht.
Dauernde politische und kirchliche Gewalten, kriegerische Organisationen zu bilden
ist nur möglich durch das Obereigentum an großem Grundbesitz. Aber der Bauer ist
doch vielfach gegen den Druck der Herren durch seine genossenschaftliche Verfassung ge—
schützt. Immer entstehen aus dem Spannungsverhältnis zwischen Bauern und Grund—
aristokratie sociale Kämpfe, die Bauernkriege. Bis zur Gegenwart ist die große agrarisch—
sociale Frage, ob und wo und wie der Bauer sich erhalte, ob und wie Großgrundbesitz
und Pachtwesen nebst besitzlosen Landarbeitern entstehe.
b) Auf dem städtischen Markt, auf dem Adel und Bauern die Überschüsse ihrer
verbesserten Ackerwirtschaft, städtische Händler und Handwerker ihre Waren, ihre Arbeit
und ihre Produkle verkaufen, entsteht der erste erhebliche freie Verkehr in Form lokalen
Güterumlaufes; dabei bleibt der Städter und der Landmann lange doch überwiegend auf
seine Eigenwirtschaft angewiesen; nur für wenige Luxuswaren entsteht ein Fernhandel;
Produzent und Konsument bleiben sich als Kunden nahe, meist persönlich bekannt. Nur
langsam bildet sich der Unternehmungsgeist, der Erwerbstrieb, der Kapitalbesitz und
seine Geldrente im Kreife der Patricier, Kaufleute, größeren Meister aus. Auf derselben
Fläche leben jetzt mehr Menschen als früher, die Arbeitsteilung ist größer, der Klassen—
gegensatz wächst, centrale Wirtschaftsorganisationen in der Hand der Fürsten, Bischöfe,
Stadträte, die über dem älteren ländlichen Fronhof stehen, bilden sich. Die Stadträte
der größeren Städte schaffen mit ihren Speichern, Ratskellern, Bauten, Banken, Steuern,
Kriegsvorräten einen weitausgreifenden großen Haushalt, der alle Bürger berührt; sie
schaffen mit ihrer Handels-, Markt-, Zunftpolitik eine neue Abhängigkeit der Stadt—
bürger und Landbewohner von der Stadtgewalt. Interessenkonflikte und sociale Kämpfe,
Zunftrevolution und patricische Reaktionen, Handelskämpfe zwischen Nachbarstädten, Markt—
kämpfe zwischen Stadt und Land bedrohen den ruhigen Gang des Wirtschaftsprozesses;
im ganzen aber bewegt sich Angebot und Nachfrage auf engem Raum, in gleichmäßigem
Geleise, bis die starke interlokale Arbeitsteilung beginnt. Die daran teilnehmenden
Städte wachsen weiter, die anderen stagnieren und gehen zurück; kurzsichtiger Stadt—
egoismus, anarchische Krähwinkelkämpfe, bornierte Patricierherrschaft, verrottetes Zunft—
leben herrscht leicht, bis die Stadt einem größeren staatlichen Körper eingefügt wird.
e) In den Mittel- und Territorialstaaten des 15. —18. Jahrhunderts erhielt sich
vielfach die alte Haus- und Eigenwirtschaft, die alte Dorfwirtschaft, die alte Feudal- und
grundherrliche Verfassung, sowie die Stadtwirtschaft. Aber wie wir (F 106 S. 800
u. 8 257) sahen, tritt doch über all' die lokalen und Klassengegensätze eine stärkere Ge—
walt, ein mächtiger bereits geldwirtschaftlicher Haushalt der erstarkten Fürsten, teilweise
auch ein folcher der Stände; die fürstliche Verwaltung ahmt die stadtwirtschaftliche auf
breiterer Grundlage nach, bereitet die merkantilistisch-staatliche vor; Arbeitsteilung, Geld—
wirtschaft, Kapitalbildung nehmen zu; neue Betriebsformen, Hausindustrie, fiskalisches
Berg⸗, Hütten- und Salinenwesen, großindustrielle fürstliche Musterbetriebe entstehen;
die Bauern werden teilweise schon von der Staatsgewalt geschützt. Und gerade, daß
diese Umbildungen und Neuerungen in mittleren, nicht gleich in übergroßen Gebieten
geschehen, ermöglicht die gesunde UÜberführung der alten Eigen- in die beginnende neue
Erwerbswirtschaft. Soweit die Regierungen zu schwach sind, die alten Institutionen
zu zähe sich erhalten, die Stände in Stadt und Land durch ihre Herrschaft den Fort—
schritt hemmen, wird der Absolutismus, die nationale Staatenbildung, der Merkantilismus
als Mauerbrecher einer neuen Zeit nötig.
d) Die moderne Volkswirktschaft entsteht vom 15. — 19. Jahrhundert in einer Zeit