512 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —1970
die Tyrannenhäuser, viel dauernder als einst in Griechenland, an die Stelle. In Eng—
land und Frankreich erhebt sich das Königtum schon im 11. —13. Jahrhundert wieder
zu neuer Macht. Vom 15.—19. Jahrhundert vollends findet die neue große nationale
Staatenbildung unter Leitung großer erblicher Fürstenhäuser statt. Die republikanische
Zeit mit ihren furchtbaren Klafsenkämpfen blieb hierdurch den neuen Völkern im ganzen
und großen ebenso erspart wie die Rettung aus ihr durch eine brutale Militärs und
Soldatendiktatur. Die Kämpfe zwischen Adel und Königtum führen meist zur ständischen
Verfassung, später zur konstitutionellen. Beide Formen traten gewiß überwiegend in
unvollkommener Ausbildung auf, beide schlossen zeitweise übermächtige Klasseneinflüsse
nicht aus. Beide aber stellen einen Verfassungsfortschritt ohne gleichen gegenüber den
antiken Zuständen dar. Das Extrem von Klassenmißbrauch und Klassenherrschaft in der
antiken Geschichte entspringt doch aus dem unmöglichen Versuch, mit der in dem Stadt—
staat ausgebildeten souveränen Volksversammlung neue große Staaten zu regieren.
Leidenschaft, Zufall, Terrorismus, Käuflichkeit, Pöbelherrschaft wurden in diesen späteren
Volksversammlungen bestimmend. Nichts Derartiges zeigt das neuere Verfassungsleben;
jedes Parlament steht turmhoch über jeder Volksversammlung.
Dazu kommt, daß die sociale Differenzierung, der Fortschritt der Geld- und Kredit⸗
wirtschaft sich in den neueren Staaten, auf ihren größeren agrarischen Flächen, viel
langfamer als in Griechenland und Rom durchsetzte. Die Umbildung der wirtschaftlichen
Motive, des ganzen Seelenlebens, der Institutionen war damit ebenfalls langsamer,
von weniger Gefahren begleitet. Auch der ruhigere germanisch-nordische Volkscharakter,
sowie der Einfluß des Christentums, die lange und einheitliche Beherrschung aller Klassen
bis ins 18. und 19. Jahrhundert durch die christlichen Ideale und Lehren, ermäßigte
die Spannungen, hielt die Leidenschaften, die Gehässigkeiten, die Korruption mehr zurück.
Der harte wucherische Egoismus bildete sich nicht mehr so aus, das Mitleid, das sociale
Verantwortlichkeitsgefühl wurden im ganzen doch stärker. Alle socialen Institutionen
blieben menschlicher als in den antiken Staaten.
Die unteren Klassen entarteten nie so wie im Altertum zu einem auf Staats—
kosten gefütterten, amüsierten, arbeitsscheuen Pöbel, sondern blieben fleißige Arbeiter,
Tagelöhner, Hausindustrielle und Kleinbauern. Die antike Sklaverei, erst durch die
habsüchtigen Kapitalisten und Unternehmer des sinkenden geldwirtschaftlichen Griechen—
lands und Roms zu einer gänzlich barbarischen, ausbeuterischen Institution gemacht,
war von etwa 300 n. Chr. an durch Sitte und Recht, Christentum und veränderte
Wirtschaftsbedingungen gemildert worden, wie wir bereits gesehen. Das Institut an
fich dauerte formell und vereinzelt zwar bis 1200, ja bis 1500 n. Chr. fort, verschwand
aber dann vollständig. Und als sie von 1700 an in den europäischen Kolonien
unter ähnlichen Bedingungen wie im Altertum sich wieder einstellte und verbreitete,
wagte man sie doch in Europa nicht wieder herzustellen, und trat ihr im 19. Jahrhundert
das Rechtsbewußtsein der Kulturvölker und die starke Staatsgewalt in den Kolonien
so entgegen, daß fie auch da, wo eine gewisse Unfreiheit vielleicht noch am Platze gewesen
wäre, wo ihr Verbot den wirtschaftlichen Rückgang erzeugten, wieder verschwand. Das
sociale Rechtsbewußtsein war stärker als das Wirtschaftsinteresse der Besitzenden.
Weder hundertjährige Bürger- und Klassenkriege mit ihren immer neuen Massen⸗
morden und Massenkonfiskationen des Vermögens der Reichen, wie in Griechenland und
Rom, sind in der neueren Geschichte je vorgekommen, noch Arbeiter- und Sklavenkriege,
gegen die man ganze Heere jahrelang vergeblich aufbot. Der Haß zwischen Reich und
Arm hat nie mehr die Höhe wie im Altertum vom 4. Jahrhunderte v. Chr. an erreicht.
n der extremste sociale Radikalismus steht heute auf viel höherer Stufe als der
antike.
Doch kommen wir zum einzelnen, zunächst zur älteren Zeit bis gegen 1400.
„ Die germanischen Völker haben bereits erhebliche Standesunterschiede bei ihrer
Seßhaftwerdung, wenn auch der freie Mann mit kleiner Habe überwiegt. Wir treffen
Königs- und Häuptlingsgeschlechter, einen Adel und neben den Freien Unfreie ver—
schiedenen Grades; die Stände unterscheiden sich in den leges der ältesten Zeit durch