82 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 540
und nur durch die Regierung, nie auf Spekulation durch Private geprägt werden, so
daß ihr geringerer Metallwert wegen ihres Seltenheitswertes praktisch keine Wirkung
hat; es ist gleichsam eine Kreditmünze, eine Zeichenmünze, eine staatliche Anweisung.
Teilweise sind auch Vorkehrungen getroffen, daß jeder die Scheidemünze gegen Vollgeld
umwechseln kann. Und niemand braucht sie bei größeren Zahlungen zu nehmen, z. B.
in Deutschland die Nickelmünze nur bis zu 1, die silberne Scheidemünze (50-Pfennig—
l⸗, 2- und 5-Markstücke) nur bis zu 20 Mark. In den Goldwährungsländern pflegt alle
Silbermünze neben der Kupfer- und Nickelmünze Scheidemünze zu sein; in den Doppel-—
währungsländern ist die Grenze verschieden bestimmt; in Frankreich sind die Münzen
von 2 Franc abwärts Scheidemünze. Durch diese jetzt in den größeren Staaten streng
jestgehaltenen Grundsätze und durch die Verpflichtung oder Praxis der Regierungen,
alle über das Maß des sogenannten Passiergewichts abgenutzten Münzen auf ihre
Kosten oder auf die des einzahlenden Besitzers einzuziehen, aber nicht mehr auszugeben,
sondern umzuprägen, ist endlich das große Ziel erreicht, ein solides feftes Geld- und
Münzwesen durch Jahrzehnte hindurch zu erhalten. Die Abweichung, die die neu—
zeprägten Münzen gegenüber ihrem Sollgehalt zeigen dürfen, das sog. Remedium, ist
ebenfalls in engen Grenzen heute gesetzlich festgelegt (z. B. bei den 10. und 20-Mark—⸗
stücken 21/2 pro Mille am Feingehalt, 2 pro Mille am Gewicht), so daß auch nach
dieser Seite die Garantie für volles gutes Geld gegeben ist.
d) Schlagschatz und Münzverwaltung. Die Konsequenz dieser Maß—
regeln ist der Verzicht auf erhebliche, unter Umständen auf alle Gewinne aus der
Münzverwaltung, der Verzicht auf den sog. Schlagschatz; die Münze mußte aus
einer finanziellen Einnahme eine unter Umständen kostspielige Verkehrsinstitution werden.
Man hatte früher einen Gewinn von 128 Prozent aus jeder Prägung verlangt oder
erstrebt und ihn dadurch erzielt, daß man entweder im Muͤnzgesetz das anerkannte, oder
unter rechtlicher Verschleierung desselben leichter prägte, als das Gefetz es bestimmte.
Verpachtete man die Münze, so stellte die Pacht diesen Gewinn, den Schlagschatz dar;
der Pächter schlug dann eben so, daß er auf seine Kosten und die Pacht kam. Prägte
der Staat auf seine eigene Rechnung, so mußte er entweder beim 30⸗Thalerfuß abwarten,
bis er Silber zu 29 Thaler 20—24 Groschen erhielt, dann konnte man aus dem Pfunde
30 Thaler prägen und daneben die Kosten ersetzt erhalten, ja sich noch einen Gewinn
Schlagschatz im engern Sinn) berechnen; oder man mußte eben auch leichter prägen.
Daher ist der Kern aller Klagen der Munzverwaltungen seit Jahrhunderten der „Silber—
kauf“. Bei billigem Preis des Rohsilbers, wenn beim 14-Thalerfuß die Mark fein
Silber nur 188/4 Thaler kostete, war leicht zu prägen; meist war aber die cirkulierende
Münze, mit der man kaufte, bereits abgenutzt oder unterwertig geprägt, und dann
konnte man für 18 Thaler 18 Groschen keine Mark, für 29 Thaler 20 Groschen kein
Pfund Silber kaufen. Der hohe „Silberkauf“ nötigte immer wieder zu schlechterer
Prägung, zum ubergang vom alten zu einem leichterr Münzfuß. Nun kann ein
großer Staat mit leidlich geordnetem Geldwesen sich auch dadurch helfen, daß er mal
ein oder mehrere Jahre gar nicht prägt, in der Erwartung, so den Wert der Münze
zu erhöhen, den der Barren herabzudrücken. Aber ob das Erperiment gelingt, hängt
vom Weltmarkt ab. Und wenn es an Münze fehlt, so reizt dieses Abwarten zum
Eindringen fremder schlechter Münze. Daher haben die weitsichtigeren staatlichen Münz⸗
derwaltungen sich im 19. Jahrhundert, soweit es überhaupt Sache des Staates blieb
selbst zu prägen, sich auf den Standpunkt gestellt, daß fie unabhängig vom jährlichen
Gewinn oder Verlust der Münzverwaltung jährlich bestimmte Mengen praͤgen; sie
konnten nur hoffen, einmal die Gewinne aus der Scheidemünzprägung und dann die
aus Jahren mit billigem Barrenpreis zu verwenden, um die höheren Münzkosten der
anderen Jahre auszugleichen. Handelte es sich um den Ubergang zu einer andern
Währung oder einem neuen Munzfuß, also um ganz große Münzprägungen in einem
oder zwei Jahren, so durfte man freilich auch Opfer von Millionen nicht scheuen,
um in kurzer Zeit unter Beseitigung der alten Munze einen Schatz neuer Munge von
10 - 100 und mehr Mark pro Kopf der Beyzlkerung zu schaffen.