Full text : Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Godwin.

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(aggregate) von Individuen (S. 90); die Gesammtheit ist kein
Wesen für sich; Vaterlandsliebe als solche ist eine Illusion,
das Glück der Gesammtheit als eines von den Einzelnen unterschiedenen
 Wesens ist eine Chimäre; es giebt nur Individuen
und ihr Glück (S. 514). ' Ruhm der Nation, Ausdehnung des
Landes etc. sind purer Schwindel, das Glück Aller ist das
Interesse Aller (d. h. Einzelner) (S. 559), das einzige gerechtfertigte
 (legitimate) Ziel politischer Institutionen ist der Vortheil
 der Individuen (S. 558). Deutlicher als irgend ein Anderer
 spricht Godwin den Gegensatz zu der organischen Staatsanschauung
 aus, die den Einzenen als organisches, dienendes
Glied des Staats, den Staat als eine Phase in der Entwickelung
 der höheren Zielen zustrebenden Menscheit auffasst.
Weniger erfolgreich und durchschlagend, aber noch nackter
 und vollendeter als Bentham treibt Godwin den Götzendienst
 des Individuums, gerade wie bei Bentham aber setzt
doch die eigene Vernunft allen anderen Individuen das Gesetz
ihres Daseins, was nur schlecht durch die ernst gemeinte
Phrase von der Wahrheit verhüllt wird. „Die Gesellschaft ist
nichts weiter als eine Summe von Individuen, Ihre Rechte
und Pflichten müssen sein die Summe der Rechte und Pflichten
 der Individuen. — — Was hat die Gesellschaft von mir
zu verlangen ein Recht? —. Alles, was meine Pflicht ist,
nicht mehr. Kann sie die ewige Wahrheit ändern, die Natur
der Menschen und ihrer Handlungen umwälzen? — — Was
ist die Gesellschaft verpflichtet, für ihre Mitglieder zu thun?
Alles, was zu ihrem Wohlsein beitragen kann. Die Natur
ihres Wohlseins ist vorgeschrieben durch die Natur ihres
Geistes. Daher wird am meisten unser Wohl befördern, was
unseren Verstand ausdehnt, Anregung zur Tugend giebt, uns
mit edlem Unabhängigkeitssinn erfüllt und sorgfältig Alles
entfernt, was unsere Bethätigung hindern kann.“
Aus diesem extremen Individualismus folgt nun zunächst
dieselbe Consequenz wie bei Bentham, dass jeder Einzelne
der Staatsgewalt zu widerstehen berechtigt sei, wenn diese
nach seinem individuellen Urtheil Ungerechtes verlange
(S. 191): daraus entstehe keine unerträgliche Unordnung, weil
“—.
            
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