Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

LOO 
Erstes Buch, Cap. 1.. 
ja die Staatsgewalt im Grunde überhaupt fast nichts befehlen 
solle — und weil man sich meist mit Protest zu begnügen 
habe. Aber dabei bleibt Godwin nicht stehen, indem er ganz 
eonsequent aus dem Princip des Individualismus folgert, dass 
der Staat überhaupt so gut wie abgeschafft werden müsse, 
und dass sogar jede geordnete wirthschaftliche Cooperation 
‘selbst die des Zusammenwirkens bei einem Concert) verweıf- 
lich sei. Das Ideal ist ein Nebeneinanderleben ganz unab- 
hängiger Individuen, das dadurch ohne ewige Störung und 
Unfrieden möglich wird, dass all diese Individuen ganz voll 
and beherrscht sind von der Godwin’schen Wahrheit, durch 
lie sie vollkommene Wesen werden. 
Doch wir wollen nicht vorgreifen. Alle Regierung, (d. h, 
äberhaupt Staatsgewalt) wird unter Berufung auf Paine als 
sin Uebel bezeichnet (S. 78), das man leider noch nicht ganz 
eantbehren kann, weil es einzelne unzweifelhafte Nothfälle giebt, 
in denen eine Zwangsgewalt nothwendig ist. Diese Fälle sind 
der eines Angriffs von Aussen und der des Vorkommens ganz 
verkommener gewaltthätiger Verbrecher im Lande. Indessen 
bleibt auch dieser Zwang in Folge der derzeitigen Unvoll- 
kommenheit der Menschen immer ein bedenkliches Uebel und 
die Gesammtheit hat eigentlich gar keine Rechte, sowenig wie 
ler Einzelne selbst, denn selbst die sogemannten Freiheits- 
rechte der Individuen sind nur Nicht-Rechte der Gesellschaft 
und die einzige Art von Ordnung, die eigentlich gerechtfer- 
tigt ist, ist die nothwendige Unterordnung aller Einzelnen 
unter die von ihnen erkannten Gebote der Gerechtigkeit und 
Wahrheit in jedem einzelnen Fall. Eine Pflicht des Gehor- 
3ams gegen die Staatsgewalt giebt es nicht (S. 169), das Wort 
Unterthan im eigentlichen Sinne des Worts ist verkehrt, Im 
Grunde giebt es nur die Pflicht , der Gerechtigkeit zu dienen 
und eine faktische Nothwendigkeit, sich der stärkeren Ge- 
walt zu unterwerfen, wenn man sich ihrer nicht erwehren 
zann. Unterthan ist derjenige, den die Regierung verpflichtet 
ist, zu schützen (S, 174). 
Es folgt daraus, dass die Staatsgewalt möglichst schwach 
ınd mit möglichst wenig Competenzen ausgerüstet sein muss.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.