Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

156 
Erstes Buch, Cap. 2. 
gegenüber Locke, Hume, Quesnay und Turgott in Bezug auf 
seine einzelnen Sätze ist, die Art und Weise, wie er die einzel- 
nen Grund- und Lehrsätze über wirthschaftliche Verhältnisse 
zusammenfasste, das ganze Erscheinungsgebiet ausschied und 
systematisirte, begründete erst die Disciplin, die wir National- 
ökonomie oder politische Oekonomie zu nennen pflegen, — 
d. h. die Wissenschaft, welche den natürlichen Zusammenhang 
zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen 
darstellt, welche aus dem Streben der Menschen nach Gütern 
hervorgehen. . Die von A, Smith erst eigentlich begründete 
Nationalökonomie folgte der Wirthschaftspolizei; sie hinwieder- 
um abzulösen, schickt sich die entstehende Socialwissenschaft 
der neuesten Zeit an. Sie war die natürlichste Betrachtungs- 
weise über wirthschaftliche Dinge in der Zeit, welche die 
alten Staatsformen, namentlich den Absolutismus auflöste, — 
sie verliert ihren Boden in der Zeit, die den organischen 
Staat neu aufzubauen die Aufgabe hat. 
So allgemein und unbedingt die hohe Bedeutung des 
Buchs von A. Smith zugestanden wird, so verschieden lauten 
die. Urtheile über die Nützlichkeit seiner Wirkung. Adam 
Müller bekämpft Smith’s Tendenzen für Deutschland, gesteht 
relative Berechtigung derselben für England zu. Bei Friedrich 
List und H. Rössler erscheint A. Smith aus sehr verschie- 
denen Gründen als eine Art Verkörperung des bösen Princips. 
Carey dagegen beruft sich gerne auf Smith und malt Ricardo 
and Malthus dafür in um so düsterern Farben, 
Buckle zwängt A. Smith in seine Schablonen von dedüc- 
tiven und inductiven Geistern ein, beachtet aber mit Recht, 
dass „Wealth of Nations“ nicht A. Smith’s einziges Werk 
ist, also auch nicht seine ganze Weltauffassung enthält. 
Neuere, wie Leser, Inama Sternegg und jüngst Nasse (in 
den Preussischen Jahrbüchern) suchen dem grossen Schotten 
handeln werde. Der Staatsmann hat kein Recht, von seinen Unterthanen 
eine andere patriotische Gesinnung als einen genauen Gehorsam gegen 
die Gesetze zu erwarten. Die Vereinigung sämmtlicher Privatinteressen 
macht die gemeine Wohlfahrt aus; diese zu befördern, ist des Staatsmanns 
Pflicht,“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.