Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Cap. 2. 
bekämpft. Es ist aber charakteristisch, dass er das Recht, 
überall nach Belieben Arbeit zu suchen, als einen Ausfluss 
der Freiheit verlangt. „Schon länger als ein ganzes Jahr- 
hundert über hat das gemeine Volk in England, das sonst 
auf seine Freiheit so eifersüchtig ist, aber wie gemeine Leute 
in den meisten andern Ländern, niemals recht begreift, worin 
sie eigentlich besteht, sich unter diese Unterdrückung ge- 
schmiegt, ohne auf die Abschaffung derselben zu dringen.“ Im 
Buch I Cap. 10 wird die Vorschrift der 7jährigen Lehrlings- 
zeit, und es werden alle Zünfte verworfen. Freie Verbände 
der Handwerksgenossen seien zwar nicht zu verhindern; aber 
Verbände zu erleichtern oder nothwendig zu machen, sei ganz 
verkehrt, denn „ein Arbeiter wird eigentlich nicht durch seine 
Zunft, sondern durch seine Kunden im Zaume gehalten“, 
Zünfte sind A. Smith nur Ausgeburten des Monopolgeistes, 
für den Werth corporativer Organisation hat er kein Ver- 
ständniss. Er will zwar merkwürdiger Weise die Ausdehnung 
der allgemeinen Bildung dadurch fördern, dass jeder, ehe er 
in einem Städtchen Bürger wird und ein Handwerk betreiben 
darf, in den wesentlichsten Kenntnissen (Lesen, Schreiben 
und etwas Geometrie) geprüft werde, und auch die Ausbrei- 
tung höherer wissenschaftlicher Kenntnisse als Gegengewicht 
gegen religiösen Fanatismus wünscht er durch zahlreiche Prü- 
fungen zu begünstigen, aber Meisterprüfungen u. dergl. durch 
Zünfte erscheinen ihm als überflüssig und schädlich. In Be- 
zug auf Freihandel wagt A. Smith die Erreichung seines 
[deals kaum zu hoffen; und er schlägt sogar, offenbar deshalb, 
weil er glaubt, man könne des Monopolgeistes nicht ganz 
Herr werden, Buch V Cap. 2 mässige Taxen auf alle Manufactur- 
 waaren, nur Aufhebung aller Einfuhrverbote vor. Er gesteht 
auch zu, dass es gerechtfertigte proteetionistische .Maassregeln 
giebt, vor Allem zu Ehren der Landesvertheidigung. „Da an 
der Sicherheit und Vertheidigung eines Landes weit mehr als 
an seinem Reichthum gelegen ist, so ist die Schifffahrtsacte 
vielleicht unter allen englischen Handelsverordnungen die 
weiseste‘ (Buch IV Cap. 2.). Auch Manufacturen, die zur 
Landesvertheidieung nöthig sind, dürfen zu Ehren der Unab-
	        
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