Contents: Die Nährmittelverteilung im Kriege

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ng des Ko-mmunalverbandes mögliche Ration int vot- 
Su kürzen, und die durch die Kürzung gewonnenen 
.smittelmengen zur Versorgung der A n st a l t e n 
erwenden. Ein -anderer Weg, der bis jetzt erst in 
i^n Städten wie Darmstadt, Freiburg und Stuttgart (bei 
Knitteln) eingeschlagen wurde, versucht die Doppelversorgung 
' Einbeziehung des gesamten Speisehausverkehrs jeglicher 
n den Markenzwang zu vermeiden. Hält man beide 
nebeneinander, so ergibt sich ohne weiteres, daß der erste 
da er die Versorgung einer Minderzahl auf Kosten der Ge- 
** eit besser stellt, ungerecht wirkt. 
‘tte Aufgabe, die zu lösen ist, geht nach der Überzeugung 
erfassers, die er sich hauptsächlich auf Grund seiner Stutt- 
Erfahrungen gebildet hat, dahin, den zweiten Weg organi- 
ch derart auszubauen, daß dem Verbraucher, der auf 
.egung in einem Speisehause angewiesen ist, im Nahmen 
m zustehenden Kopfmenge hierfür die Möglichkeit gegeben 
"°und daß gleichzeitig den Speisehaus-Einrichtungen jeglicher 
-ie Möglichkeit zur Weiterführung der Betriebe erhalten 
üe Aufgabe, den Marken zwang durchgreifend zu 
en und auch den gesamten Verkehr in Speise- 
: n einzubeziehen, kann auf zweierlei Weise durch- 
7^t werden: entweder können die allgemeinen 
n s mi tt elkür t en in so kleine Abschnitte 
^ilt werden, daß der Verbraucher die kleinen Teilabschnitte 
weiteres im Speisehause abgeben kann. Hiergegen spricht 
ebenes. Einmal würde das dazu führen, daß der Verbraucher' 
sit ein kleines Buch von Lebensmittelkarten mit sich herum- 
müßte; dies wäre unpraktisch, lästig, die Verlustgefahr 
außerordentlich erhöht. Dazu kommt aber als ent- 
nder Umstand, daß die meisten Lebensmittelkarten zunächst 
- festen Nennwert aufweisen, sondern erst im Laufe der Ver 
speriode durch besondere Bekanntmachung ihren Ein 
swert erhalten. Ans diesem Grunde erscheint es am zweck- 
-°sien, besondere Speisemarken einzuführen, die 
amten Verkehr in den Speisehäusern an Stelle der allgemein 
m Lebensmittelkarten zu treten hätten. 
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I 29.
	        
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