Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

R. Malthus. 
9207 
Gesellschaft wird das Bewusstsein nicht zu nehmen sein, dass 
8 eine grosse letzte Instanz von Versicherung gegen den 
Hungertod geben müsse, sei es, dass Kirche, Staat oder Ge- 
meinde diese Versicherung übernehmen. Einen Beweis für die 
Wahrheit dieses Bewusstseins kann man freilich nicht anders 
führen, als indem man die "Thatsache seiner Existenz bei allen 
eivilisirten christlichen Völkern constatirt. Die UVeberzeugung 
von der Nothwendigkeit einer solchen Versicherung - hat frei- 
lich vielfach zu einer unsinnigen schädlichen Armenpflege ge- 
führt und dennoch niemals vermocht, das Elend in all seinen 
Abstufungen und den indirekten Hungertod, um mich so 
auszudrücken, zu verhüten. Aber sie zwingt uns zur Errich- 
tung eines Systems öffentlicher Armenpflege zur Ergänzung 
der Selbsthilfe wenigstens in den äussersten Nothfällen. Was 
aus dem wahren Inhalt von Malthus’ Lehren mit Recht ge- 
folgert werden kann, ist nicht Abschaffung aller offieiellen 
Armenpflege, sondern möglichste Einschränkung ihres Gebiets 
durch Vorsicht und Weisheit der Verwaltung einerseits — 
durch positive That .zur Verminderung des Proletariats und 
les Pauperismus andererseits. 
Der Vorschlag der Abschaffung aller officiellen Armen- 
pflege ist ein höchst radicaler, während sonst doch Malthus 
immer gegen radicale Maassregeln stimmt. Es ist nicht wun- 
derbar, dass Jemand zu dieser Idee kam, nachdem alle Ver- 
Suche, die Armenpflege auf eine rationelle Weise zu lösen, 
in England seit den Tagen der Elisabeth fehlgeschlagen 
hatten. Ja, es ist sogar wahr; dass gar keine Armenpflege 
besser ist, als die Armenpflege mit dem Allowance-System zu 
Malthus Zeiten war. Dennoch verlangte Malthus hier etwas 
Unmögliches, das wohl wesentlich die zahllosen ungerech- 
ten Beurtheilungen der Motive des Mannes hervorgerufen hat, 
— des Mannes, der trotz seiner Irrthümer an Tiefe des Geistes, 
Breite der Bildung und Adel des Charakters so hoch über 
Ricardo, dem Propheten der Herrschaft des Krämerthums, 
steht, 
Buch III cap. 2 führt Malthus aus, dass „aus den Insti- 
‘utionen von Eigenthum und Ehe Ungleichheit der Lage ent- 
IR
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.