Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Cap. 2. 
stehen muss, dass die nach der Theilung des Besitzes Gebo- 
renen in eine bereits in Besitz genommene Welt kommen.“ 
Dennoch denkt er nicht an Beeinflussung der sich beständig 
neu vollziehenden Besitztheilung, sondern meint, „dass in Folge 
der unerbittlichen Gesetze der menschlichen Natur einige 
menschliche Wesen dem Mangel ausgesetzt sein müssen,“ Im 
dritten Capitel werden Owen’s Bemühungen für Verkürzung der 
Arbeitszeit in Fabriken und für Verbreitung von Schulen warm 
gelobt, die Irrthümer der Arbeiter als entschuldbar bezeichnet 
— allein zu ihrer Hebung giebt es doch kein anderes Mittel, 
als „Geduld und schrittweise Verbreitung von Bildung und 
Kenntnissen.“ — 
Im fünften Capitel sagt uns Malthus: „Niemand wünscht 
wärmer als ich ein reelles Steigen des Preises der Arbeit‘‘; 
er glaubt nicht an einen natürlichen, unveränderlichen Hun- 
gerlohn, aber das Steigen des Lohnes köune nur durch Ver- 
änderung „des Verhältnisses zwischen der Menge der Con- 
sumtionsmittel und der Consumenten“ bewirkt werden, In 
Theuerungszeiten soll man den Nothleidenden wohl „tempo- 
rary aid‘ gewähren, wie im siebenten Capitel ausgeführt wird, 
aber nur nicht durch Lohn- und Preisregulirungen. Das sechste 
Capitel sagt: „Ich bin überzeugt, dass wenn die Armengesetze 
bei uns nie existirt hätten, die Gesammtsumme von Glück 
unter dem niederen Volke weit grösser wäre als jetzt, wenn 
auch einige grosse Nothfälle mehr vorgekommen wären. Der 
Grundfehler aller dieser Systeme ist der, dass sie die Lage 
der nicht Unterstützten verschlimmern, und mehr Arme er- 
zeugen.“ Ebenda wird die Niederlassungsgesetzgebung kriti- 
sirt, den Armengesetzen Demoralisation der Arbeiter, den 
Arbeitshäusern die Wirkung zugeschrieben, dass sie alle Ar- 
beiter abhängiger machen — dies Alles ist richtig, nicht aber 
die Folgerung, dass die anderweitige Vertheilung des vorhan- 
denen Besitzes nie zu etwas nützen könne, welche Folgerung 
sich in den Worten ausspricht, womit das Armengesetz der 
Elisabeth beurtheilt wird: 
„Was heisst dies anders als die Behauptung aufstellen, 
dass die Unterhaltsmittel für die Arbeiter in diesem Land
	        
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