Cobbett.
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VII. Regulirung aller Privat-Schuld-Contracte nach Maass-
gabe der Aenderungen des Geldwerths, .
IX. Abschaffung aller inneren Steuern, mit Ausnahme
der vom Boden gezahlten, finelusive der Stempeltaxen;
Herabsetzung der Postgebühren, so dass gerade nur
die Kosten der Post gedeckt werden. ,
Auflegung von nur so viel Eingangszöllen als zum
Besten der Schifffahrt, des Handels und der Industrie
im Ganzen erforderlich sind. .
XI. Hebung der Marine durch gute Bezahlung. der See-
Jeute und Avancement lediglich nach Verdienst.
XII. Feste und generöse Ausstattung der königlichen
Familie. Freie Wahl der persönlichen Diener und
der Minister durch den König ete. etc., 50 dass der
König in jeder Hinsicht sei, was das Haupt eines
freien Volkes sein soll, dass sein Name in höchsten
Ehren, seine Person heilig gehalten werde als der
grosse Wächter der Volksrechte-
XII. Allgemeine, Steuer von allem realen Vermögen,
deren Ertrag mit den Staatsbedürfnissen wechseln soll.
XIV. Abschaffung der irischen Staatskirche. Alle drei
Jahre sollen Hof und Parlament einmal in Irland
residiren.
Namentlich die Punkte IX und X beweisen, wie wenig
Cobbett den bürgerlichen Radicalismus bekämpft, wenn €r
auch sonst hie und da gegen Whigs und Liberale mit Vorliebe
donnert.
Wir schildern nicht, wie er in die praktischen Agitatio-
nen seiner Zeit eingriff. Hier gilt es, die von ihm ver-
tretenen Ideen zu charakterisiren, und diese waren die des
englisch nationalen Arbeiterradicalismus mit wirthschaftlichen
Zielen, allein ohne sociales Hauptprogramm; die des politischen
Radiealismus ohne höhere Staateidee, welcher in der Oppo-
sition möglichst weit ging, ohne jedoch principiell revolutionär
zu werden, und in der Zeit der Herrschaft der Reaction sich
vom bürgerlichen Radicalismus in gemeinsamer Opposition gegen
die Regierung noch nicht scharf schied -— unmittelbar nach
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