Cobbett.
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welche bei anderen Radicalen und Liberalen stets in hoher
Gunst standen (Selections Bd. IV. S. 53, Mai 1811).
Ein wirklicher Bruch mit seinen früheren Anschauungen
und Gefühlen, welcher sich aber durch die Nothwendigkeit
erklärt, den neuen Bundesgenossen in Manchem nachzugeben,
Jässt sich darin erkennen, dass seit 1808 der nationale Eifer
für den Krieg gegen Frankreich bei Cobbett aufhört und er
von da ab beginnt den volksdrückenden steuerverschlingenden
Krieg mit ähnlichen . Waffen wie andere Radicale zu bekämpfen,
Von dem Kriege in Spanien sagt Cobbett im Januar 1809:
„Wir machten die Sache Spaniens zur Sache des Königs‘;
kurz darauf: man hätte die Franzosen sich selbst überlassen
und in England das Parlament reformiren sollen, anstatt die
englischen Reformer und französischen Republikaner zu identi-
ficiren, erstere mit den Jacobinern zu verwechseln und beide
zu bekämpfen — — man solle England gegen die äusseren
Feinde durch Zufriedenheit im Innern, d. h. durch Parlaments-
reformen sichern (Selections Bd. III. S. 495, 1811). Doch
wird die von nun ab häufiger und eifriger verlangte „radicale
Aenderung des Systems der Corruption‘“ fortgesetzt als Wieder-
herstellung und Reinigung der alten englischen Verfassung be-
zeichnet, so dass bei Motivirung des Postulats der Parlaments-
reform noch immer Reminiscenzen an Pitt deutlich hervor-
treten,
Der wiederherzustellende alte Verfassungsgrundsatz ist
nun vor Allem der, „dass Niemand besteuert werden soll, der
Nicht durch seine Repräsentanten zugestimmt hat“ (Mai 1809);
eine Reform in diesem Sinne sei aber zur Erhaltung des
Thrones nöthig. Und dass es Cobbett Ernst ist, wenn er sich
Nicht auf Menschenrechte, sondern auf die alten Grundsätze
der englischen Verfassung beruft, geht daraus hervor, dass
er nicht nur immer noch mehr gegen die Wahlecorruption als
gegen die ungleichmässige Vertretung eifert, sondern dass er
in der That im Jahre 1809 nur Ausdehnung des Wahlrechts
auf alle Leute von Besitz. welche directe Stener zahlen,
anstrebte.
Den alten Groll gegen Papiergeld. und Staatsschuld und