14
Einleitung.
boten, 1394 wurde sie allgemein, ausser nach mit England in
Feindschaft lebenden Staaten, erlaubt. Dies wurde 1494 be-
stätigt, jedoch so, dass die Ausfuhr in bestimmten Fällen zum
Vortheil des Landes beschränkt werden konnte und 11 Jahre
später wurde die Ausfuhr von dem Preise des Getreides ab-
hängig gemacht,
Waren die bisherigen Ausfuhrerleichterungen mehr durch
das Agriculturinteresse als durch Freihandelsideen durchgesetzt,
so wurden diese Anfänge auch nicht zur baldigen Durchsetzung
vollständigen Freihandels mit Getreide weiterentwickelt, son-
dern 1463 gelang es, die Einfuhr fremden Korns zu verbieten,
so lange der Preis des Korns nicht im Inlande eine bestimmte
Höhe erreicht hatte. Es wurde also der inländische Grund-
besitz gegen zu starkes Sinken der Getreidepreise geschützt.
Trotz einiger Schwankungen in der Gesetzgebung der
folgenden hundert Jahre stand seit Elisabeth das Prineip
freier Getreideausfuhr innerhalb gewisser Grenzen fest.
Wenn auch die Getreidepreise, bis zu deren Erreichung
die Ausfuhr gestattet war, wechselnd normirt und dem Weizen
zugleich Ausfuhrzölle auferlegt waren, so wurden doch die
Einfuhrzölle auf Getreide sehr hoch normirt und fielen nur bei
exorbitant hohen Getreidepreisen ganz weg.
Gewiss war bei vielen Vertheidigern dieses Systems -der
Gedanke lebendig, es sollten dadurch gleichzeitig die Interessen
der Getreideproducenten und Consumenten befriedigt, erstere
gegen zu niedrige, letztere gegen Zu hohe Preise geschützt
werden. Abgesehen aber davon, dass man zwar den kleinen
und mittleren Getreidebauer heben wollte, bei dem eng-
lischen Landsystem aber die gegen zu niedrige Getreidepreise
geschützte Person immer mehr nicht der Bauer, sondern der
Grundbesitzer war, so ist klar, dass dadurch der durchschnitt-
liche Getreidepreis erhöht, sehr häufig ein Preis hervorgebracht
wurde, der höher war, als er bei vollem Freihandel gewesen
wäre, fast nie einer, der niedriger war, als der Preis bei
vollem Freihandel. Es konnten dadurch nur die Differenzen
zwischen dem höchsten und niedrigsten Preis gemildert wer-
den, indem das mögliche Minimum der Preise erhöht wurde,