Full text : Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Zweites Buch, Cap. 1.

Religiöse und rein politische Ordnungen zeigen eine
relativ grössere Lebensfähigkeit bei gesunden Völkern; auch sie
sind zwar dem ewigen Gesetz wechselvoller Entwicklung unterworfen,
 aber die Grundzüge einmal errungener Ordnung sind
langer, segensreicher Lebensdauer fähig. So auch ist es mit
dem reinen Privatvermögensrecht, Anders jedoch ist es bei
unseren Völkern mit demjenigen Theil des öffentlichen Rechts,
welcher die Ordnung der Erwerbsthätigkeit des Volkes regelt.
Langsam wohl entwickelt sich der Werdeprocess. Aber der
Anfang des Vergehens folgt rasch auf den Höhepunkt gestaltender
 Entwicklung. Vorzüglich hat dies Werden und Vergehen
 Schmoller an der Geschichte der deutschen Zünfte
nachgewiesen !). Aehnlich ging es mit den mercantilistischen
Ordnungen, welche der aufgeklärte Absolutismus einführte, um
eine nationale Wirthschaft zu ermöglichen und zur Blüthe zu
bringen. Die Manufacturreglements, Schifffahrtsgesetze, Handelsmonopole
 und Schutzzölle waren ursprünglich bestimmt
und geeignet, einen Handel und eine Industrie heranzuziehen,
welche die Interessen grosser Nationen befriedigten und die
Glieder derselben zu lebensvollen Einheiten zusammenfassen
konnten, indem sie Einzelnen den Muth und die Anleitung
zaben, gewerbliche Unternehmungen grösseren Maassstabs anzufangen.
 Sie wurden allmälig ein Spielzeug eigensinniger
Bureaukratenlaune und eine Einrichtung, welche einzelne
Privilegirte, die schon reich und mächtig waren, in ihrem
Interesse und auf Kosten der Gesammtheit zu bewahren
suchten. Und deshalb erscholl der Ruf nach unbedingter
wirthschaftlicher Freiheit, nach Wegfall aller wirthschaftlichen
Ordnungen, während doch nur eine neue Zeit neuer Ordnungen
bedurfte. Auf die Zeit, in der ein grossartigerer Sinn der Specu-(ation
 herangezogen werden musste, folgt die Zeit, in der es
gilt, den erworbenen mobilen Reichthum zu humaner Pflege
ler Gesammtinteressen zu erziehen — auf die Zeit der Fabrikveglements
 folgt die der Fabrikgesetze, auf die Zeit der privijegirten
 Handelsgesellschaften die der allcemeinen (esetze für

i) Geschichte der Strassburger Tucher- und Weberzunft 1879.
            
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