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Zweites Buch, Cap. 1.
wie bei uns. Vielmehr gingen beide Ordnungen stark in ein-
ander über und dies hat seinen Hauptgrund darin, dass in
England die Reichseinheit schon im Mittelalter unbedingt fest-
stand und daher schon die ältere Wirthschaftsordnung unbe-
dingt auf Reichsgesetzen beruhte, welche schliesslich durch
die berühmte Gesetzgebung der Elisabeth codificirt wurden }).
Alle öffentlich rechtliche Ordnung des wirthschaftlichen
Lebens knüpft naturgemäss an die Arbeitstheilung und den
sich daraus entwickelnden Verkehr an. Die Arbeitstheilung
ist die Grundlage alles wirthschaftlichen Fortschritts. Je mehr
sie entwickelt ist, desto abhängiger wird aber der Einzelne
von seiner Umgebung, der Einzelne kann nicht mehr durch
zeine Arbeit direct seine Bedürfnisse befriedigen und so wird
es zur stark, ja geradezu leidenschaftlich empfundenen Sorge
jedes Einzelnen, dass er für seine Leistungen und Producte
sicheren, befriedigenden Absatz finde.
Die Sicherung des Absatzes ist ein unentbehrlicher, un-
ersetzlicher Sporn der Energie arbeitsgetheilter Producenten
ınd es gehört zu den erheblichsten Einseitigkeiten der
z]assischen Nationalökonomie und des Manchesterthums, dass
sie die selbständige Bedeutung einer befriedigenden Organi-
sation des Absatzes und Verkehrs unterschätzten. Gewiss
können und müssen zu solcher Organisation die Einzelnen
lurch freie Thätigkeit und Speculation Erhebliches beitragen.
Ebenso gewiss aber ist zu diesem Zweck auch ein zwang®-
weises Zusammenfassen der individuellen Kräfte nöthie. das
*) Ochenkowski, Englands wirthschaftliche Entwicklung im Ausgange
des Mittelalters, Jena 1879, z. B. S. 80, wo ausgeführt ist, dass die Zünfte
in England der obrigkeitlichen Genehmigung durchaus bedurften und sich
überall der starken Staatsgewalt fügen mussten. Aus den Quellen späterer
Zeit, in welcher die Zünfte um ihre angegriffene Fortexistenz kämpfen;
geht auch aufs deutlichste hervor, dass dieselben ihren Ursprung und ihr
Recht der Existenz immer durchaus von einem Staatsgesetz oder könig-
lichem Privileg ableiten. Es kam freilich, wie Brentano anführt, vor, dass
die Zünfte rechtswidriger Weise selbständige Bestimmungen erliessen —
aber ihre ganze Existenz beruhte auf dem Willen der Staatsgewalt, Sie
konnten nicht selbst das Princip ihrer Competenz feststellen und sie
waren gar nicht überall gleichmässig verbreitet.