Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Lehrlingswesen. 
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dass überhaupt Lehrlingsverträge auf nicht über 7 Jahre 
klagbar und vollstreckbar sein sollen, ohne dass von solchem 
Lehrlingsverhältniss das Recht, Meister oder Arbeiter zu wer- 
den, abhängen soll. 
Wie sehr die alte Ordnung vergessen War, geht‘ auch 
daraus hervor, dass nach der Vorrede zu den Statuten der 
Clothiers Community in Leeds von 1803 1) die Leute gestehen, 
dass sie das Gesetz nicht recht kennen; sie kennen und lieben 
nur seine Tendenz und wollen sogar, über das Gesetz hinaus- 
gehend, dass kein qualificirter Arbeiter mehr als einen Sohn 
Ohne gesetzliches Lehrlingsverhältniss im Gewerbe aufziehen 
dürfe, während die Kinder der legalen Arbeiter und Meister 
nach der alten Ornnung begünstigt waren. 
Man sieht, wie der Drang nach Beschränkung der lohn- 
drückenden Concurrenz es war, der die Liebe zu den alten 
Gesetzen entflammte! 
Zahlreiche Zeugenaussagen beweisen, dass das jetzt wie- 
der angerufene Gesetz seit Langem durch allgemeine Ueber- 
einstimmung seine Geltung verloren hatte und die Erklärung, 
nur wegen der Kosten des Processes hätte man sich bisher 
gescheut?) nach dem Gesetz vor Gericht zu klagen, ist offen- 
bar ungenügend, 
Man stritt sich darüber, ob zur Ausbildung eines tüchtigen 
Arbeiters wirklich noch 7 Jahre Lehrzeit nöthig seien ®) — 
die grösseren Kaufleute, welche Hausindustrielle beschäftigten, 
begnügten sich jedenfalls factisch mit 3 Jahren“); man 
wünschte allerlei Beschränkungen der Concurrenz, wurde aber 
nicht einig über ihr Maass ©). Offenbar erkannte Peek-die 
Bedürfnisse der Zeit am besten, der da meinte ®), das Ver- 
langen einer mehr als 2jährigen Lehrzeit sei nur ein Vor- 
urtheil der älteren Arbeiter: da man doch nicht mehr alle 
8. a. a. O. S. 36. 
2 S. a. a. O. S. 185. 
3 8. a. a O0. S. 303, 440. 
58.8. a. 0. S. 171. 
5 Siehe verschiedene Resolutionen von Meetings a. a, 0. S. 135 £, 
AS a a SS. 440 £.
	        
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