Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Unfug, dass Lederhändler heimlich Leder an Schusterarbeiter 
verkaufen, die daraus Schuhe machen. 
Die Fabrikanten von mit Seide übersponnenen Knöpfen 
genossen gewisse Vorrechte durch das Verbot von Tuchknöpfen 
und verlangten Verschärfung des letztern 1718 und 1738.*) 
1796 erlangten die Fabrikanten von vergoldeten Knöpfen 
Schutz gegen verfälschte Waare.?) 
Die Schnallenmacher in Birmingham verlangten, dass 
Schnallenhakenmacher ihr Product nicht ausführen dürften, 
sondern es ihnen verkaufen müssten, 1760.53) 
Für die Metzger bestanden durch 5. Anne c. 34 und 
7. Anne c, 6 Vorschriften, denen zufolge nur bestimmte Arten 
von Metzgern Schafe und Lämmer direct von den Päch- 
tern kaufen durften, was 1765 zu Klagen Veranlassung gab“). 
Seit 1785 entspann sich ein langer Kampf zwischen den 
Ladeninhabern und Hausirern, deren Berechtigungen sehr be- 
schränkt wurden.®) Die Hausirer wurden dabei von kleineren 
Manufaeturisten vielfach. unterstützt. 
Diese Beispiele mögen genügen, um zu zeigen, dass im 
vorigen Jahrhundert gewerbliche Competenzbeschränkungen 
nicht selten waren und dass durch den Egoismus der Bethei- 
ligten das Interesse an solchen Vorschriften noch nicht er- 
loschen waren. Sie hatten indess keine grössere Bedeutung, 
so dass eine eingehende Schilderung derselben unterbleiben 
kann. Ich gehe nun zu den Zünften über, als dem letzten 
wichtigen Rest der mittelalterlichen Ordnung, der hier be- 
sprochen werden soll. 
1) Journals Vol. 18 S. 675 u, Vol. 28 S. 75. 
?) Journals Vol. 51, 9. Febr. 
3) Journals Vol. 28 S. 785. 
%*) Journals Vol. 30 5, 295, 
5) Journals Vol. 40 S. 85, 
‘April), Vol. 50 (März). 
Vol. 41 (Februar u. März), Vol. 44
	        
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