Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Zweites Buch, Cap. 1. 
23. Georg III. c. 15 erlassen, welches Gesetz dafür Sorge 
trug, dass, wenn die Londoner Färberzunft ihren Verpflich- 
tungen nicht nachkam, andere Aufseher des Gewerbes eventuell 
durch die Friedensrichter bestellt würden. Offenbar war also 
lie Zunft unfähig, die Ordnung im Gewerbe aufrecht zu er- 
halten. 
Die Zunft der Goldschmiede in London hatte schon 1329 
einen Charter. Im 18. Jahrhundert aber hatte diese Zunft 
durchaus aufgehört, nur aus Leuten zu bestehen, die 7 Jahre 
in ihr gedient hatten, oder alle Meister zu umfassen *). Nach 
älteren Gesetzen war dieser Zunft das Stempeln der Gold- und 
Silberwaaren übertragen. 
In Hallamshire existirte seit 21. Jacob I. eine Zunft der 
Messerschmiede, Gegen die Missbräuche in dieser Zunft er- 
hoben 1789 Mitglieder selbst ihre Stimme ?). Es herrschte in 
dieser Zunft die auch sonst vorkommende Einrichtung, dass 
die Beamten ihre Nachfolger selbst ernannten. So bildeten die 
Leute, welche die Zunft leiteten und ihr Vermögen ver- 
walteten, eine Gruppe, welche ihre Sonderinteressen auf Kosten 
der ganzen Zunft verfolgten. Es wurde nun gebeten, die Be- 
amten sollten durch Wahl aller Zunftmitglieder bestellt wer- 
den, die Feilenschmiede sollten in die Corporation aufgenommen 
werden, und es solle nicht nur den Meistern, sondern auch 
den Arbeitern, die Mitglieder der Zunft sind, das Recht zu- 
stehen, Lehrlinge anzunehmen — eine Forderung, die, neben- 
bei bemerkt, deutlich zeigt, wie bei dem Herrschen der Haus- 
industrie der Unterschied zwischen Meister und Arbeitern sich 
verwischt hatte, Dieser Unterschied war übrigens in England 
mit seiner 7jährigen Lehrzeit und dem Mangel an Ausbildung 
eines eigentlichen zünftigen Gesellenstandes nie so scharf wie 
bei uns. 
Im folgenden Jahre wiederholten sich diese Petitionen ®-. 
1) Report on the Manner of Condueting the several Assay offices in 
in London etc. 1798. 
% Journals Vol. 44. 20. März 1789. 
2) Journals Vol. 45. März und Avril 1790.
	        
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