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Zweites Buch, Cap. 1.
23. Georg III. c. 15 erlassen, welches Gesetz dafür Sorge
trug, dass, wenn die Londoner Färberzunft ihren Verpflich-
tungen nicht nachkam, andere Aufseher des Gewerbes eventuell
durch die Friedensrichter bestellt würden. Offenbar war also
lie Zunft unfähig, die Ordnung im Gewerbe aufrecht zu er-
halten.
Die Zunft der Goldschmiede in London hatte schon 1329
einen Charter. Im 18. Jahrhundert aber hatte diese Zunft
durchaus aufgehört, nur aus Leuten zu bestehen, die 7 Jahre
in ihr gedient hatten, oder alle Meister zu umfassen *). Nach
älteren Gesetzen war dieser Zunft das Stempeln der Gold- und
Silberwaaren übertragen.
In Hallamshire existirte seit 21. Jacob I. eine Zunft der
Messerschmiede, Gegen die Missbräuche in dieser Zunft er-
hoben 1789 Mitglieder selbst ihre Stimme ?). Es herrschte in
dieser Zunft die auch sonst vorkommende Einrichtung, dass
die Beamten ihre Nachfolger selbst ernannten. So bildeten die
Leute, welche die Zunft leiteten und ihr Vermögen ver-
walteten, eine Gruppe, welche ihre Sonderinteressen auf Kosten
der ganzen Zunft verfolgten. Es wurde nun gebeten, die Be-
amten sollten durch Wahl aller Zunftmitglieder bestellt wer-
den, die Feilenschmiede sollten in die Corporation aufgenommen
werden, und es solle nicht nur den Meistern, sondern auch
den Arbeitern, die Mitglieder der Zunft sind, das Recht zu-
stehen, Lehrlinge anzunehmen — eine Forderung, die, neben-
bei bemerkt, deutlich zeigt, wie bei dem Herrschen der Haus-
industrie der Unterschied zwischen Meister und Arbeitern sich
verwischt hatte, Dieser Unterschied war übrigens in England
mit seiner 7jährigen Lehrzeit und dem Mangel an Ausbildung
eines eigentlichen zünftigen Gesellenstandes nie so scharf wie
bei uns.
Im folgenden Jahre wiederholten sich diese Petitionen ®-.
1) Report on the Manner of Condueting the several Assay offices in
in London etc. 1798.
% Journals Vol. 44. 20. März 1789.
2) Journals Vol. 45. März und Avril 1790.