Armengesetz.
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Ausübung der Armenpfiege in die Hand der Aufseher, die
von den Friedensrichtern ernannt und beständig beaufsichtigt
sind. Es stellt den Grundsatz auf: Arbeitszwang gegen
Arbeitsfähige, Unterstützung für Arbeitsunfähige.
Die Auflage der Armensteuer auf die einzelnen Kirch-
spielsbewohner steht einfach im Ermessen der Aufseher unter
Zustimmung von Friedensrichtern — bei den Extrasteuern
für Gefängnisse und Hospitäler kann die (6 pence pro Woche
and Kirchspiel nicht übersteigende) Gesammtsumme von den
Kirchspieleingesessenen unter ihnen selbst durch Einverständ-
niss vertheilt werden. — Das Gesetz spricht nicht ‚davon,
welche Armen jedem einzelnen Kirchspiel zur Last fallen
sollen — es meint offenbar, dass jedes Kirchspiel die in seinen
Grenzen vorhandenen Armen zu versorgen hat. — Man muss
bedenken, dass das Lehrlingsgesetz alle Arbeiter zu dauernd
ansässigen Leuten zu machen strebte, und dass es Gesetze
gegen die Vagabunden gab, so dass zunächst die Kirchspiele
Ueberfluthung durch fremde Arme nicht sehr zu befürchten
hatten — engherziger Aengstlichkeit der Kirchspiele und den
in denselben herrschenden Grundbesitzern zu schmeicheln lag
aber nicht im Geiste des starken Königthums der Elisabeth.
Unter Jacob I. wurden die Gesetze gegen Landstreicher
und Vagabunden verschärft, unter Königin Anna jedoch wieder
gemildert. Ebenso wurde durch 1. Jacob I. Cap. 6 (1604)
die Lohnfestsetzungsbefugniss der Friedensrichter auf alle
Arbeiter ausdrücklich ausgedehnt, und zwar so, dass die
Friedensrichter die Löhne in Bezirks- und ‘Grafschaftssitz*
ungen feststellen und der Sheriff sie veröffentlichen solle, ohne
vorherige Sendung an den Lordkanzler. Doch durfte kein
Tuchmacher als Friedensrichter die Löhne für die in der
Tuchindustrie beschäftigten Arbeiter festsetzen. -Letztere Be-
stimmung ist ausdrücklich nur für die Tuchmacher gegeben,
deren Gewerbe frühzeitig besondere Aufmerksamkeit seitens
der Gesetzgebung erfuhr, zumal es sich um eine Industrie
handelte, die frühzeitig Export trieb, und im Grossen betrieben
wurde. Hier mag vielleicht die exceptionelle Bestimmung da-
durch hervorgerufen worden sein. dass Tuchfabrikanten häufiger