Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Armengesetz. 
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Ausübung der Armenpfiege in die Hand der Aufseher, die 
von den Friedensrichtern ernannt und beständig beaufsichtigt 
sind. Es stellt den Grundsatz auf: Arbeitszwang gegen 
Arbeitsfähige, Unterstützung für Arbeitsunfähige. 
Die Auflage der Armensteuer auf die einzelnen Kirch- 
spielsbewohner steht einfach im Ermessen der Aufseher unter 
Zustimmung von Friedensrichtern — bei den Extrasteuern 
für Gefängnisse und Hospitäler kann die (6 pence pro Woche 
and Kirchspiel nicht übersteigende) Gesammtsumme von den 
Kirchspieleingesessenen unter ihnen selbst durch Einverständ- 
niss vertheilt werden. — Das Gesetz spricht nicht ‚davon, 
welche Armen jedem einzelnen Kirchspiel zur Last fallen 
sollen — es meint offenbar, dass jedes Kirchspiel die in seinen 
Grenzen vorhandenen Armen zu versorgen hat. — Man muss 
bedenken, dass das Lehrlingsgesetz alle Arbeiter zu dauernd 
ansässigen Leuten zu machen strebte, und dass es Gesetze 
gegen die Vagabunden gab, so dass zunächst die Kirchspiele 
Ueberfluthung durch fremde Arme nicht sehr zu befürchten 
hatten — engherziger Aengstlichkeit der Kirchspiele und den 
in denselben herrschenden Grundbesitzern zu schmeicheln lag 
aber nicht im Geiste des starken Königthums der Elisabeth. 
Unter Jacob I. wurden die Gesetze gegen Landstreicher 
und Vagabunden verschärft, unter Königin Anna jedoch wieder 
gemildert. Ebenso wurde durch 1. Jacob I. Cap. 6 (1604) 
die Lohnfestsetzungsbefugniss der Friedensrichter auf alle 
Arbeiter ausdrücklich ausgedehnt, und zwar so, dass die 
Friedensrichter die Löhne in Bezirks- und ‘Grafschaftssitz* 
ungen feststellen und der Sheriff sie veröffentlichen solle, ohne 
vorherige Sendung an den Lordkanzler. Doch durfte kein 
Tuchmacher als Friedensrichter die Löhne für die in der 
Tuchindustrie beschäftigten Arbeiter festsetzen. -Letztere Be- 
stimmung ist ausdrücklich nur für die Tuchmacher gegeben, 
deren Gewerbe frühzeitig besondere Aufmerksamkeit seitens 
der Gesetzgebung erfuhr, zumal es sich um eine Industrie 
handelte, die frühzeitig Export trieb, und im Grossen betrieben 
wurde. Hier mag vielleicht die exceptionelle Bestimmung da- 
durch hervorgerufen worden sein. dass Tuchfabrikanten häufiger
	        
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