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Zweites Buch, Cap. 2.
Die angeführten Beispiele mögen genügen, um ein Bild
davon zu geben, in welcher Weise die Schutzzölle, welche
gegen die Concurrenz des Auslands die inländische Industrie
begünstigen sollten und wie die damit in Verbindung stehen-
den Versuche, selbst einzelne inländische Industrien zu Gun-
sten anderer zu unterdrücken, wirkten. Kein vorurtheilsfreier
Beobachter kann in dem Zustand, wie er sich im 18. Jahrhun-
dert in England entwickelte, eine heilsame Beeinflussung der
nationalen Production durch Organisation von Oben erkennen.
So sehr einzelne Schutzzölle zeitweilig genützt haben mögen,
in ihrer Gesammtheit waren sie nothwendig systemlos und das
Gegentheil einer organisatorischen Ordnung. Sie stellten eine
durch die mächtige Hand des Staats gestützte Anarchie eg0i-
stischer Interessen dar, ärger, als es die „Anarchie der freien
Concurrenz“ werden kann. Das Bild dieser Anarchie der ge-
schützten Interessen wäre übrigens kein vollständiges, wollten wir
nur die eigentlichen Schutzzölle und die aus ihnen hervorge-
gangenen Maassregeln schildern. Der Eifer auf Kosten des
Auslands zu profitiren, verstieg sich noch zu andern Maass-
regeln, die vielleicht noch weniger nützten und noch mehr
schadeten.
Zu den engherzigsten Maassregeln des Mercantilsystems
gehörten diejenigen, welche dem Inland das Monopol auf ein-
zelne technische Fortschritte zwangsweise sichern wollten. Dies
bezweckten die Maschinenausfuhrverbote und die Strafen auf
das Auswandern gelernter Arbeiter, Die englische Gesetz-
gebung entwickelte im Laufe der Zeit viele derartige Be-
stimmungen, doch waren diese, dem ganzen Geist der eng-
lischen Gesetzgebung entsprechend, nicht genereller Art, son-
dern bezogen sich immer auf einzelne Fälle,?)
1696 wurde zuerst der Export der neuen von Lee er-
fundenen Strumpfwirkerrahmen verboten. Diese durften selbst
in England nur mit Bewilligung der Londoner Strumpfwirker-
under the present circumstances of the copper trade highly advantageous
to the mining and manufacturing interests of this kingdom.
*) Diese sind aufgezählt in dem Report on the Laws relating to the
Export of Tools and Machinery 182925.