Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Heimathsgesetz. 
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yanze Armenpflege. Das Gesetz wurde erlassen in einer 
Zeit, in der der allgemeine Reichthum bedeutend gewachsen 
war, Die Löhne waren gestiegen, der. Zinsfuss gesunken, 
Handel und Gewerbe hatten einen gewaltigen Aufschwung ge- 
nommen. Die Soldaten -der republikanischen Armee, denen 
zu Ehren die Pflicht der 7jährigen Lehrlingszeit aufgehoben 
wurde, kehrten sich dem productiven Gewerbe zu und fanden 
öhne Schwierigkeit lohnende Arbeit — und eben in dieser 
Zeit wirthschaftlichen und speciell gewerblichen Fortschritts 
gelang es dem Grossgrundbesitz - Interesse ein kleinlich 
reactionäres Gesetz durchzusetzen. Es war dieselbe Zeit, in 
der (22, Karl II. c. 13; 1670) bestimmt wurde, dass Korn 
stets gegen die Zölle der Tonnage and Poundage Act ausge- 
führt werden könne ohne Rücksicht auf den inländischen Preis, 
während die Korn - Einfuhrzölle erhöht, und (1663) für die 
zweite Jahreshälfte hohe Vieh-Einfuhrzölle auferlegt wurden. 
Ich Jasse nun das Heimathsgesetz im Auszug, den Artikel 1 
mit Auslassungen) im Wortlaut folgen: 
„In Erwägung, dass die Bedürfnisse, die Zahl und die 
beständige Zunahme der Armen sehr gross sind und ausser- 
ordentliche Lasten verursachen, was: von einigen Mängeln 
der Gesetzgebung in ‚Bezug auf das Heimathsrecht der 
Armen und von dem Mangel gehöriger Maassregeln zur 
Regulirung der Unterstützung und Beschäftigung der Armen 
in ihren gesetzlichen Heimathsgemeinden herrührt; 
in Erwägung, dass dadurch Manche zu unverbesserlichen 
Landstreichern werden, Andere Hungers sterben; * 
in Erwägung, dass ältere Gesetze und Statuten in Bezug 
auf Ergreifung von Landstreichern und Vagabunden und 
ür das Wohl der Armen nicht getreulich ausgeführt werden; 
in Erwägung, dass in Folge von Mängeln des Gesetzes 
arme Leute nicht verhindert sind, von einem Kirchspiel in 
das andere zu wandern und daher streben, sich in solchen 
Kirchspielen niederzulassen, wo der grösste Reichthum ist, 
die ausgedehntesten Gemeindeländereien, um Häuser darauf 
zu errichten und die meisten Wälder zum Verbrennen und 
Zerstören sind; 
Held. Soc. Gesch. Engl.
	        
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