Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Schutz des Ackerbaus. 525 
Gesetz von 1804 dagegen fasste die 12 maritimen Distriete 
Englands zusammen, 1805 wurde auch Schottland, 1806 Irland 
unter dieselbe Regel gestellt, Doch auch dies half nicht. Es 
wurden immer Betrügereien geübt, um den hohen Preis, bei 
dem die Einfuhr gestattet war, herauszurechnen *). 
Die hohen Kornpreise, deren sich das Landinteresse 
während der Kriegszeit erfreute, sanken 1813 rasch und be- 
deutend durch den Wegfall der Continentalsperre. Es ent- 
stand nun eine Leidenschaft, die hohen Preise zu erhalten 
und der Masse des inzwischen dem Pfluge neu unterworfenen 
Kornlands dauernd zu gutem Geldertrag zu verhelfen. Der 
durch dies Gesetz von 1804 gewährte Schutz sollte gesteigert, 
auch den amerikanischen Colonien keine Begünstigung in Be- 
zug auf Kornausfuhr nach England gewährt werden ?). Man 
einigte sich schliesslich dahin, dass die Gesetzgebung darauf 
ausgehen müsse, einen inländischen Weizenpreis von 80 Sh. 
zu sichern und demgemäss verfügt 55. Georg IH. c. 26 in der 
That, dass Weizeneinfuhr zu inländischem Verbrauch erst bei 
einem inländischen Durchschnittspreis von 80 Sh. (resp. von 
67 Sh. gegenüber den englischen Colonien. in Nordamerika) 
gestattet werde. Bei diesem Preis war die Einfuhr frei, bei 
einem Preis darunter ganz verboten, Ausfuhrprämien hörten 
ganz auf, die Ausfuhr war aber bei jedem Preis frei. 
Dieses Gesetz bezeichnet den Höhepunet des Erfolgs des 
Landinteresses, das seinen Egoismus mit den Mitteln des 
Mercantilsystems zu befriedigen suchte. Wir können jetzt 
nicht schildern, wie dieses Gesetz der Ausgangspunct für 
Srosse Gegenagitationen wurde, wie es geändert wurde und 
wie schliesslich die Kornzölle ganz fielen. Hier interessirt uns 
vorerst nur zu zeigen, wie diese mercantilistische Begünsti- 
gung des Landbaus ihren Zweck verfehlte, dass also auch hier 
sich der innere Bankerott des Protectivsystems zeigte. 
Sehon die Gesetzgebung von 1791—1815 zeigt, wie man 
!) Report on Agricultural Distress, 8. Juli 1820. 
2) S. den oben S. 522 erwähnten Report von 1813 und den Report 
an Petitions relating to Corn Laws, 26. Febr, 1814.
	        
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