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Zweites Buch, Cap. 3.
wurde. Weitere Verschärfung folgte 1777 durch 17. Georg III.
ec. 56, welches Gesetz den Richtern ungewöhnlich weitgehende
arbiträre Gewalt einräumte und Bestrafung bei ganz ungenü-
gendem Beweis des Delicts gestattete, Es war dies ein Gesetz,
welches gleich dem Coalitionsverbot einen harten und unge-
vechten Druck auf die Arbeiter ausübte. Diese Seite der Ge-
setze wird uns später beschäftigen. Hier handelt es sich darum,
aus diesen Gesetzen abzuleiten, dass Hausindustrie weit ver-
breitet war.
Greifen wir zu diesem Zweck das Gesetz von 1749, das
also gerade in die Mitte des vorigen Jahrhunderts fällt, her-
aus. Gleich dem vorangehenden Gesetz bezieht es sich auf
Personen, die gedungen oder beschäftigt sind in der Filz- und
Hutmacherei, in der Wollen-, Leinen-, Barchent-, Baumwoll-,
Eisen-, Lederindustrie, im Kürschnergewerbe, der Hanf-, Flachs-,
Kameelhaar- oder Seidenindustrie, also in allen Zweigen der
Textilindustrie, im wichtigsten der Metallindustrie und einigen
andern Gewerben. Jeder Arbeiter der genannten Kategorien,
der über die „ihm anvertrauten Materialien‘ irgendwie gesetz-
widrig disponirte, wurde nach $ 1. des Gesetzes mit strengen
Strafen bedroht. Ebenso wer von solchen Arbeitern Materi-
alien in irgend einem Stadium .der Verarbeitung mala fide
kaufte oder sonst erwarb. Die Häuser der einmal Verurtheil-
ten konnten nach 8 4 des Gesetzes inspieirt und untersucht
werden. Arbeiter, die nicht alles ihnen anvertraute Material
verbrauchten, um die ihnen anvertraute Arbeit zu vollenden,
wurden ebenfalls bestraft, wenn sie das überflüssige Material
nicht in bestimmter Frist an den Eigenthümer zurücklieferten.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes und in Anbetracht des
Eifers und der Strenge, mit welcher die Materialunterschlag-
ungen verfolgt wurden, kann kein Zweifel sein, dass die grosse
Masse der Arbeiter in den genannten Gewerben in ihren eige-
nen Wohnungen anvertrautes Material verarbeiteten, also
Hausindustrielle waren. Dieselben waren allerdings wohl der
Mehrzahl nach nicht zu Hausindustriellen herabgedrückte
Meister, sondern Gesellen, resp. Arbeiter, die nicht mehr nach
alter patriarehalischer Weise im Hause des Meisters arbei-