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Zweites Buch, Cap. 3.
Freilich die Kriege des 18. Jahrhunderts wurden mit mehr
Soldaten und Schiffen, mit besseren Waffen und überhaupt
mit grösserem Aufwand geführt. Aber die Möglichkeit dieses
Aufwands beruhte auf der heranwachsenden Macht des
Capitals und dieses wusste den Kriegsaufwand zu einem neuen
Mittel zur Befestigung seiner Macht zu gestalten.
In alten Zeiten wurde Krieg geführt, indem die Militär-
gewalt Gebrauchswerthe nahm, wo sie zu finden waren. Nun-
mehr wurden auch die Mittel zum Kriegführen grossentheils
gekauft und der Staat borgte die Kaufkraft von den Capita-
listen. Er borgte sie, er nahm sie nicht. An anderem Ort!)
habe ich ausgeführt, welcher Zusammenhang zwischen dem
System vorwiegender indirecter Steuern, welche die Reicheren
schonen und zwischen Staatsschulden besteht. Die indireeten
Steuern schonen den Besitz jeder Art, ihre übermässige Aus-
dehnung liegt ebenso im Interesse des Grundbesitzes als des
Standes grösserer Kaufleute. Wenn aber der Staat grössere
Schulden contrahirt, so muss er sich insonderheit an diejenigen
wenden, welche Geldeapital zur Verfügung haben. Darunter
können Grundbesitzer sein, diese aber werden als Verleiher
von Geldeapitalien dann in die Interessenkreise des mobilen
Capitals mit hineingezogen. Staatsschulden in gewissem Maasse
sind sicher heutzutage natürlich, nützlich, nothwendig, Aber
unleugbar sind sie eine Einrichtung, welche dem mobilen
Capital auch in Zeiten, in denen es an kaufmännischer Anlage
fehlt, gestattet, zu profitiren. Kriegsanleihen der Staaten ge-
währen ‘den Capitalisten eine Anweisung auf die Erträge
künftiger vom ganzen Volke gezahlter Steuern. Sie gewähren
demjenigen, der in Nothzeit grössere Kaufkraft verfügbar hat,
eine Macht, sich dauernd mit Hülfe des Staats die Arbeits-
kraft der Nation tributpflichtig zu machen. Der Staat be-
nutzt, wenn er in Bedrängniss kommt, die Macht des Capi-
tals. zugleich aber erkennt er sie an und stärkt sie.
Auch dies Verhältniss kam erst nach Entstehung der
grossen Fabriken während des Kriegs mit Frankreich zur
') In meinem Buche über Einkommensteuer. Bonn 1872.