Stocken der Gesetzgebung.
39
Gleichzeitig mit der Lässigkeit der Friedensrichter und
Armenaufseher in Ausführung des Zwanges zur Arbeit geriethen
auch die Lohnfestsetzungen durch die Friedensrichter
vielfach ausser Gebrauch. Adam Smith bezeichnet sie Buch 1
c. 10 als ganz abgekommen. Der Zwang zur Vjährigen Lehringszeit.
wurde auf Städte mit Corporationsrechten und Marktlecken
und auf die Gewerbe, die zur Zeit des Erlasses des
Gesetzes der Elisabeth bestanden, beschränkt. Die mangelhafte
Durchführung des Gesetzes in diesen Punkten lag namentlich
im Interesse derjenigen Gewerbe, in denen sich Production
im grösseren Maassstab zu entwickeln begann, sie untergzrub
aber die Sicherheit der Stellung des Arbeiters. Dies
und die Verknöcherung der Zünfte führte schon frühzeitig,
wie namentlich Brentano nachweist, zu Coalitionen der Arbeiter,
deren Tendenz zumeist auf Erhaltung der alten zugleich sie
schützenden Ordnungen gerichtet ist.
AN dies trat unter Georg IIL erst recht deutlich hervor;
der Process der Auflösung der alten Ordnungen, die man
fruchtlos in falscher Richtung zu stärken und verschärfen
versuchte, begann aber schon mit dem 17. Jahrhundert, Eine
irgendwie bemerkenswerthe Weiterentwickelung des Arbeiterrechts
fand seit dem Lehrlingsgesetz der Elisabeth überhaupt
nicht statt. Zahlreich waren die Zollgesetze, deren
protectionistischer Charakter seit der Zeit der Stuarts immer
schärfer hervortrat; auf die eigentliche Gewerbe- und Arbeiterpolizei
beziehen sich aber nur wenige Gesetze, wie z. B. das
wohlthätige Verbot des Trucksystems (der Lohnzahlung in
anderen Waaren als Geld). Das Gesetz 1. Anne stat. 2, c. 18,
führt im Geiste der Elisabeth als Motiv an, „Unterdrückung
der Arbeiter zu verhüten‘. Andere unter die Gewerbepolizei
fallende Gesetze beförderten den Abfluss müssiger Arbeitskräfte
nach den Colonien (4. Geo. I, e. 11 [1717]) oder in den
Schiffsdienst, 7. Georg I. stat. 1, ce. 13 (1720) verbietet Coalitionen
der Schneider, setzt aber zugleich deren Löhne und Arbeitsstunden
fest. 12, Georg I. c.34 (1725) verbietet Coalitionen
der Tuchmacher, erhöht aber zugleich die Geldstrafe für
Truck. 20, Georg II. ce. 19 (1747) überträgt die Entscheidung