Fabrikindustrie und Landwirthschaft. 6121
manchen Bezirken wurde das System der Kirchspiellehrlinge
benutzt!), um jugendliche Arbeiter in der Landwirthschaft
ganz ähnlich wie in der Industrie in ihrer Hülflosigkeit unwürdig
auszubeuten.
Hülfe gegen diese Missstände suchte man mit Recht darin,
dass man versuchte, die ländlichen Taglöhner ansässig zu
machen — „alotment system‘ ?), Die Arbeiterfrage der Neuzeit
muss im Gebiete der Landwirthschaft auf anderem Wege
gelöst werden als in der Industrie, so sehr auch die Verhältnisse
der letzteren auf erstere einwirken. Da der ländliche
Arbeiter unvermeidlicher Weise stets weniger concentrirt
wohnen wird als der industrielle und städtische, so ist für
ihn zur Bildung von Corporationen aller Art eine geringere
Möglichkeit gegeben. Gesetze, welche die Zeit der Arbeitsdauer
auch nur für Kinder und Frauen beschränken, sind hier
verfehlt und unausführbar. Nur der Schulzwang ist auch auf
dem Lande am Platze. Dagegen ist für den grössten Theil
der Feldarbeiter das Wechseln des. Wohnorts und der Thätigkeit
kein Bedürfniss und in der Landwirthschaft kann sich
Parcellenbetrieb neben den Gütern von grösserem und mittlerem
Umfang in gewisser Ausdehnung unter allen Umständen
halten. Der natürliche und gegebene Weg, einer Noth landwirthschaftlicher-'
Arbeiter abzuhelfen, ist also der, sie zu
kleinen Sondereigenthümern zu machen und sie aus Proletariern
in ansässige Leute zu verwandeln.
In England hängt dies mit der Frage des Rechts an
Grund und Boden zusammen, welche erst in späterer Zeit
praktisch in Fluss kam.
Betrachten wir unsere Zeit, in welcher der landwirthschaftliche
Arbeiter in das Elend des Proletariats verstrickt
wurde, so fand diese traurige Entwicklung ihren Höhepunet
in dem sogenannten Gangsystem, welches zwar glücklicherweise
nur vereinzelt vorkam, welches aber als die charakteristischste
Folge der Einwirkung der industriellen auf die landua.
a. O0. S. 44 — dagegen 291.
2) a. a. O0. S. 259, 294, 363.