Full text: Gesellschaftslehre

Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben. 333 
In dieser Richtung liegt Hegels Lehre vom Volksgeist (namentlich in der 
eine Zeit lang populär gewesenen unklaren Vorstellung von dem Volks- 
zeist als Quell der Volkslieder und sonstigen Volkskunst). Auch die 
Lehren, die die Gruppe als einen „Organismus“ bezeichnen (insbesondere 
ist dabei die nationale oder staatliche Gruppe gemeint) ge- 
hören durchweg hierher. Man kann mit der Rede vom Organismus frei- 
lich einen verschiedenen Sinn verbinden. Will man damit nur aus- 
drücken, daß das Leben der Gruppe in allen Äußerungen einen einheit- 
lichen Charakter im Sinne einer Stileinheit besigt und sich im allgemeinen 
nur stetig wandelt, so ist gegen den Sprachgebrauch nichts einzuwenden. 
Zweifelhaft ist seine Berechtigung schon, wenn er die weitere Vorstellung 
von einem pflanzenhaft-unbewußten Charakter des Lebens der Gruppe 
hinzufügt. In den meisten Fällen aber ist er gemeint im Sinne der uns 
hier beschäftigenden universalistischen Theorie, indem eine determinie- 
rende Einheit angenommen wird, der gegenüber alle Individuen sich nur 
passıy und empfangend verhalten. Insbesondere gehört Spenglers Lehre 
von den acht „Kulturseelen‘“ hierher: durch diese Kulturseelen ist das 
Schicksal jedes einzelnen Kulturkreises von vornherein bestimmt in einer 
Weise, die auch die größten Persönlichkeiten in ihnen zu bloßen Werk- 
zeugen herabdrückt. Ein bekannter Vertreter des Universalismus ist end- 
lich Othmar Spann, für den die Gesellschaft ein Ganzes bildet „nach Art 
eines Organismus, in welchem die Teile nur verhältnismäßig selbständig 
sind, in dem sie nur als Glieder, Organe, Verrichtungsträger ihr Dasein 
{ühren und sich aus dem Leben und der Lebenskraft des Ganzen er- 
nähren‘. Verstehen wir wenigstens den Autor recht, so werden auch hier 
die Individuen in gleicher Weise mediatisiert. 
Gegen jede dieser beiden Auffassungen lassen sich Bedenken 
vorbringen. Gegen den: Universalismus ist der transzendente Charakter 
einzuwenden: da die von ihm behauptete Einheit als jenseits der Er- 
fahrung liegend angenommen ist, so vermag er keinen Erfahrungsbeweis 
zu erbringen. In der Tat gibt Spann, einer der Hauptvertreter dieses 
Standpunktes, eine rein formale, nämlich logische Begründung: „Ge- 
meinschaft als Ganzheit ist ein einziges Ding — nicht mehrere Dinge —. 
Dies folgt aus dem Begriff des Ganzen oder Kollektivums‘“!). Diese 
Begründung ist natürlich nur dann beweiskräftig, wenn die Wirklichkeit 
des sozialen Lebens dem angegebenen Begriffsverhältnis auch wirklich 
entspricht. Ob dies der Fall ist, kann aber nur die Prüfung der Wirk- 
lichkeit zeigen, sei es in Gestalt der Erfahrung, sei es in Gestalt einer 
phänomenologischen Erhebung. Gerade die legtere aber zeigt, worauf 
wir gleich kommen werden, das Gegenteil. — Ferner spricht gegen den 
-) Othmar Spann, Gesellschaftslehre S. 118.
	        
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