718
Belegstellen.
‚st weitläufig erwiesen worden, dass selbst die Arbeitgeber schliess-
lich nicht einen diese schlimmen Folgen aufwiegenden Nutzen daraus
zu ziehen vermögen.
25
26.
27
In den meisten dieser Gewerbe und Manufacturen ist regelmässig eine
Dauer von anderthalb bis zwei Stunden für die Mahlzeiten bestimmt,
während welcher Zeit die Arbeit gewöhnlich unterbrochen und das
Maschinenwerk stillgestellt wird; in manchen Distrieten aber kommt
es in vielen Manufacturzweigen vor, dass, obgleich nominell eine ge-
wisse Zeit zum Ruhen und zur Erholung bestimmt ist, in Wirklich-
keit die Arbeit nur kurz oder gar nicht unterbrochen und das Essen
zu sehr unregelmässigen Zeiten eingenommen wird.
Obgleich im Allgemeinen wenig oder nichts geschieht, um den Kin-
Jern und den jungen Leuten die Mittel zu gewähren, sich in ihren
Freistunden unschuldigen Vergnügungen und gesunder Erfrischung
hinzugeben, kommen doch oft Stunden vor, wo sie unbeschäftigt sinı,
Ja sie selten an den gewöhnlichen nationalen Feiertagen und Festen
arbeiten, da sie ferner oft einen freien Tag geschenkt bekommen, um
die Jahrmärkte und Rennen in der Nachbarschaft zu besuchen; auch
ist es Sitte, dass sie am Sonnabend Nachmittag früh Feierabend
machen.
Fast immer ist es der Fall, dass da, wo die Kinder den Arbeitsleuten
dienen und nur unter deren Controlle stehen, während der Meister
acheinbar nicht weiss, wie sie behandelt werden und sich jedenfalls
nichts darım kümmert, rauh, oft barsch und manchmal grausam mit
ihnen umgegangen wird, und in den Distrikten um Wolverhampton
im besonderen ist die Behandlung der Kinder im höchsten Maass
schlecht und brutal.
28. In den verhältnissmässig wenigen Geschäften von grosser Ausdehnung,
in welchen die Kinder ihre Beschäftigung und ihren Lohn direct aus
den Händen des Meisters empfangen, und entweder unter seiner eige-
nen persönlichen Aufsicht oder unter der eines intelligenten und um-
sichtigen Agenten stehen, herrscht unter den Kindern nicht nur ein
viel glücklicherer Zustand, sondern es lässt sich auch allenthalben
ein grosser Fortschritt in ihrem allgemeinen Betragen constatiren. In
jedem Gewerbedistrict giebt es einige Häuser, in welchen körperliche
Züchtigung weder erlaubt, noch jemals angewandt wird, und wo jeder
Arbeiter entlassen wird, der ein Kind schlecht behandelt. Der wesent-
liche Inhalt der Beweisurkunden lässt sich im Allgemeinen dahin de-
finiren, dass in fast allen Gewerben und Manufacturen aller Districte
in den letzten Jahren ein geringerer Druck auf die Kinder ausgeübt
wird, und sie überhaupt weniger rücksichtslos und streng als früher
behandelt werden.