Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

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Durch die größere Vertheilung wird die Zahl der abhängigen 
Menschen immer geringer. Statt eines großen Grundherrn und 
zwanzig bis dreißig Tagelöhnerfamilien oder Knechten und Mägden 
hat man dann eben so viele kleine Landwirthe, deren Lage mit der 
eines Tagelöhners oder Häuslings nicht zu vergleichen ist, deren 
Bildung sich der des großen Gutsherrn ziemlich nähert, und dieselbe 
oft übertrifft. Ist der Besitz des letzteren vollends so groß, daß er 
ihn nicht mehr selbst überschauen kann, sondern Verwalter dazu 
nöthig hat, so gehen fast alle Vortheile der großen Bewirthschaftung 
wieder verloren. Es ist schon ein alter Erfahrungssatz, daß, wer 
viel hat, nicht so haushälterisch damit umgeht, als wer wenig hat. Am 
schlimmsten geht aber damit um, wem das Eigenthum durch Staats- 
einrichtungen gesichert ist, so daß er selbst bei der tollsten Wirthschaft 
nicht verlieren kann. Der traurige Zustand der Landwirthschaft in 
Spanien und Italien wird zum großen Theil den adeligen Fidei— 
eommissen und Majoraten zugeschrieben, und für viele Gegenden 
Deutschlands gilt dasselbe. Die zahlreichen Sequestrationen im 
nördlichen Deutschland zeugen keineswegs von einem wirthschaftlichen 
Vorzuge der großen Güter. 
Zur Abhülfe der Nachtheile des Güterschlusses hat man schon 
vorgeschlagen, freie Grundstücke (walzend) von dem geschlossenen 
Hofe abzusondern, welche dann beliebig vertheilt werden könnten. 
Damit ist das Prineip der freien Theilbarkeit zugestanden, und der 
eigentliche Zweck des Güterschlusses, die Erhaltung des Adels oder 
eines aristokratischen Bauernstandes, tritt recht klar hervor; denn 
mit dieser Einrichtung wären alle Nachtheile einer zu großen 
Zerstückelung des Bodens verbunden und die Vortheile der freien 
Verfügung fielen weg. Sind dagegen in einer Gegend große Güter 
wirklich vortheilhaft, so würde der Güterschluß deren Entstehung 
nur aufhalten. 
Die Gründe, welche gegen die Bodenbertheilung angeführt 
werden, gelten eben so gut für jedes andere Besitzthum, für Häuser, 
Bergwerke, Fabriken, Handelsgeschäfte, Gewerbe, wo durch die 
Zünfte dieses Princip theilweise eingeführt ist. Folgerichtig durch⸗ 
geführt würde es die Zustände der Urzeit wieder herstellen: eine
	        
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