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Von den ermäßigungsberechtigten Lohnsteuerbelasteten entfällt in den Großstädten
2in weit höherer Prozentsatz als in den Mittelstädten oder im Reichsdurchschnitt auf
kinderlose Ehepaare, dafür sind namentlich die Ehepaare mit zwei und mehr Kindern in
den Großstädten seltener. In den Mittelstädten sind demgegenüber die Ermäßigung5s-
berechtigten mit zwei und mehr Kindern sogar ein wenig häufiger als im Reichsdurch-
schnitt, der allerdings durch die Großstadtverhältnisse wesentlich mitbeeinflußt ist.
Übersicht 8
Die Aufgliederung der steuerbelasteten Ermäßigungsberechtigten nach ihrer Kinderzahl im Reich
sowie in den Groß- und Mittelstädten 1926
Ermößigungsberechtigte
davon | .
mit a
Einkommensgruppen
insge-
samt
verhei-|-—.
ratet 6 und
ohne 1 |2Kin- | 3 Kin- | 4 Kin- 5 Kin- mehr
Kind Kind | dern | dern | dern | dern Kin-
vH der|VA der/vIl der vIL der/(vl} der vH der, dern
Sp.2 Sp.2 | Sp.2! Sp.2 | Sp.2 | Sp. 2 NM Sr
PD. 4
“a
Deutsches Reich
U
über 1500 2.4 bis 3000 AM ....
» 3000 » » 5000 » ....
» 5000 » ... ..
Summe ....
Großstädte
bi LÖ00 Zt ba ni ri wenn
über 1 500.2. bis 3000 AM ....
» 3000 » » 5000 » ....
> 5000 » 24... w..
Summe ....
Mittelstädte
bis: 1LO00 ZM Lrrkkka EHRE
über 1500 7 bis 3000 AM ....
» 3000 » » 5000 » ....
» 5000 3 2 eeeeenenen Kae
Summe ....
3 047 164
2 946 833
846 267
296 796)
7 137 060!
939 908!
330 374'
414 879)
157 862’
5 843 023'
200 955
239 962!
68 083!
26 405’
535 405!
1,45 0,42
3,18 0,75
3,86 1,71
3,92 1,64
88,08 | 30,73 ‘ 19,57 | 7,88 | 2,55 0,76
0,23
0,33
1,15
1,18
3
52,46
40,02
40,35
38,57
14.10
28,40
31,70
30,69
29,39
30.34 1
13,75 |
18,47
18,08
20,68
16.98 |
0,96 0,22 0,10
2,07 0,89 0,75
2,63 1,00 0,46
2,41 9,86 | 0,58
6,13 | 1,80 | 0,46 | 0:20
414,89
31,08
32,11
32.80
80,73
31,06
29,31
26,32
17,07 |
22,27
21,25
292 50
5,46 |
10,81
9,53
10.91
0,34 \ 0,17
0,74 | 0,30
2,00 | 1,17
166 | 1,17
200 | 0.80 | 0,80
36.48 | 80.48 | 20.20
8.64
4 4 A :
Da die nichtselbständige Arbeit im Gewerbe am weitesten verbreitet ist, spielen die
Mittelpunkte der gewerblichen Tätigkeit, also die Städte, für die Gestaltung des Lohn-
einkommens und der Lohnsteuer die Hauptrolle. Von den Lohnsteuerpflichtigen insg®
samt wohnen 36,1 vH in Groß- und weitere 6,5 vH in Mittelstädten (mit mehr als
50 000 Einwohnern). Noch höher ist der Anteil der Groß- (42,2) und Mittelstädte (7,4)
an den Lohnsteuerbelasteten und am Lohneinkommen (46,5 bzw. 7,8). Die Lohnsteue
schließlich wird zu 7,9 vH in Mittelstädten und zu 51,3 vH in Großstädten aufgebracht
Für eine statistische Betrachtung der Lohnsteuer und des Lohneinkommens sind somit
die Verhältnisse in den Groß- und Mittelstädten von besonderer Wichtigkeit. Eine Ge-
genüberstellung der einzelnen Städte läßt die Verwaltungszentren der Industrie (z.B.
Duisburg, Düsseldorf, Mannheim) und die Handels- und Verkehrsmittelpunkte (z. B.
Frankfurt a.M., Leipzig, Hamburg) gegenüber den reinen Werkorten der Industri®
(Hamborn, M. Gladbach, Buer, Sterkrade) hervortreten. Allerdings kommen die Unter-
schiede nicht so deutlich zutage wie bei der Einkommensteuer; sie werden hauptsächlich
im Durchschnittseinkommen je Pflichtigen sichtbar. Auch die Mittelpunkte der behörd-
lichen Verwaltung sind teilweise an einem erhöhten Pflichtigeneinkommen erkennbar
(Übersichten 9 und 10).