thumbs: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Von den ermäßigungsberechtigten Lohnsteuerbelasteten entfällt in den Großstädten 
2in weit höherer Prozentsatz als in den Mittelstädten oder im Reichsdurchschnitt auf 
kinderlose Ehepaare, dafür sind namentlich die Ehepaare mit zwei und mehr Kindern in 
den Großstädten seltener. In den Mittelstädten sind demgegenüber die Ermäßigung5s- 
berechtigten mit zwei und mehr Kindern sogar ein wenig häufiger als im Reichsdurch- 
schnitt, der allerdings durch die Großstadtverhältnisse wesentlich mitbeeinflußt ist. 
Übersicht 8 
Die Aufgliederung der steuerbelasteten Ermäßigungsberechtigten nach ihrer Kinderzahl im Reich 
sowie in den Groß- und Mittelstädten 1926 
Ermößigungsberechtigte 
davon | . 
mit a 
Einkommensgruppen 
insge- 
samt 
verhei-|-—. 
ratet 6 und 
ohne 1 |2Kin- | 3 Kin- | 4 Kin- 5 Kin- mehr 
Kind Kind | dern | dern | dern | dern Kin- 
vH der|VA der/vIl der vIL der/(vl} der vH der, dern 
Sp.2  Sp.2 | Sp.2! Sp.2 | Sp.2 | Sp. 2 NM Sr 
PD. 4 
“a 
Deutsches Reich 
U 
über 1500 2.4 bis 3000 AM .... 
» 3000 » » 5000 » .... 
» 5000 » ... .. 
Summe .... 
Großstädte 
bi LÖ00 Zt ba ni ri wenn 
über 1 500.2. bis 3000 AM .... 
» 3000 » » 5000 » .... 
> 5000 » 24... w.. 
Summe .... 
Mittelstädte 
bis: 1LO00 ZM Lrrkkka EHRE 
über 1500 7 bis 3000 AM .... 
» 3000 » » 5000 » .... 
» 5000 3 2 eeeeenenen Kae 
Summe .... 
3 047 164 
2 946 833 
846 267 
296 796) 
7 137 060! 
939 908! 
330 374' 
414 879) 
157 862’ 
5 843 023' 
200 955 
239 962! 
68 083! 
26 405’ 
535 405! 
1,45 0,42 
3,18 0,75 
3,86 1,71 
3,92 1,64 
88,08 | 30,73 ‘ 19,57 | 7,88 | 2,55 0,76 
0,23 
0,33 
1,15 
1,18 
3 
52,46 
40,02 
40,35 
38,57 
14.10 
28,40 
31,70 
30,69 
29,39 
30.34 1 
13,75 | 
18,47 
18,08 
20,68 
16.98 | 
0,96 0,22 0,10 
2,07 0,89 0,75 
2,63 1,00 0,46 
2,41 9,86 | 0,58 
6,13 | 1,80 | 0,46 | 0:20 
414,89 
31,08 
32,11 
32.80 
80,73 
31,06 
29,31 
26,32 
17,07 | 
22,27 
21,25 
292 50 
5,46 | 
10,81 
9,53 
10.91 
0,34 \ 0,17 
0,74 | 0,30 
2,00 | 1,17 
166 | 1,17 
200 | 0.80 | 0,80 
36.48 | 80.48 | 20.20 
8.64 
4 4 A : 
Da die nichtselbständige Arbeit im Gewerbe am weitesten verbreitet ist, spielen die 
Mittelpunkte der gewerblichen Tätigkeit, also die Städte, für die Gestaltung des Lohn- 
einkommens und der Lohnsteuer die Hauptrolle. Von den Lohnsteuerpflichtigen insg® 
samt wohnen 36,1 vH in Groß- und weitere 6,5 vH in Mittelstädten (mit mehr als 
50 000 Einwohnern). Noch höher ist der Anteil der Groß- (42,2) und Mittelstädte (7,4) 
an den Lohnsteuerbelasteten und am Lohneinkommen (46,5 bzw. 7,8). Die Lohnsteue 
schließlich wird zu 7,9 vH in Mittelstädten und zu 51,3 vH in Großstädten aufgebracht 
Für eine statistische Betrachtung der Lohnsteuer und des Lohneinkommens sind somit 
die Verhältnisse in den Groß- und Mittelstädten von besonderer Wichtigkeit. Eine Ge- 
genüberstellung der einzelnen Städte läßt die Verwaltungszentren der Industrie (z.B. 
Duisburg, Düsseldorf, Mannheim) und die Handels- und Verkehrsmittelpunkte (z. B. 
Frankfurt a.M., Leipzig, Hamburg) gegenüber den reinen Werkorten der Industri® 
(Hamborn, M. Gladbach, Buer, Sterkrade) hervortreten. Allerdings kommen die Unter- 
schiede nicht so deutlich zutage wie bei der Einkommensteuer; sie werden hauptsächlich 
im Durchschnittseinkommen je Pflichtigen sichtbar. Auch die Mittelpunkte der behörd- 
lichen Verwaltung sind teilweise an einem erhöhten Pflichtigeneinkommen erkennbar 
(Übersichten 9 und 10).
	        
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