Die Karlingische Renaissance.
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nur mittelbar und nur im Verlaufe von Nebenströmungen.
So hat die angelsächsische Litteratur, wie sie im Gefolge Boni⸗
fazens und seiner Gehilfen in Deutschland bekannt wurde und
später durch Vermittlung Alcuins und seiner Schüler einzu—
wirken vermochte, wohl dazu beigetragen, die althochdeutsche
Übersetzungslitteratur aus lateinischen Originalen fast durchweg
kirchlichen Charakters zu fördern. Formell vermittelnd hat
weiterhin auch die lateinische Hymnik gewirkt; freilich wurde
sie von der Karlingischen Renaissance eher vernachlässigt als be—
günstigt. Ihr scheint die deutsche Dichtung der Karlingenzeit
den Reim entnommen zu haben, doch wäre dieser Vorgang dann
eher eine Folge der hymnischen Melodik gewesen, also eine Er⸗
rungenschaft der musikalischen, nicht der poetischen Rezeption.
Allein auch dieses neue Element fand einstweilen nur ge—
ringen Anklang; umfassend verwendet ward es fast nur in dem
Werke Otfrids von Weißenburg (ums Jahr 870), jenem trockenen,
einer Evangelienharmonie entnommenen Lehrgedicht über das
Leben Christi, das in seiner Überbürdung mit Symbolik und
Exegese nie volkstümlich geworden ist und das als Sprach⸗
denkmal für uns von weit größerer Bedeutung ist, denn als
poetische Leistung für die Zeitgenossen, wenn es auch die Merk⸗
male der Nationalisierung des Christentums fast in gleichem
Maße an sich trägt wie der Heljand.
So blieb der germanische Kreis dichterischer Anschauung, der
tiefe, in eignen Abwandlungen weiter strömende Zug einheimis cher
Epik so gut wie unberührt von der Dichtung der Renaissance.
Wichtig wurde diese nur durch Verbreitung von Wissen.
Aber auch hier reichte die Befruchtung der germanischen
Stämme nicht entfernt an die der romanischen Länder. Die
UÜberführung Arnos z. B., eines der akademischen Pfalzgenossen
Karls des Großen, auf den erzbischöflichen Stuhl von Salz⸗
burg bewirkte allerdings, daß in Salzburg eine Bibliothek von
etwa 150 Handschriften entstand, daß ein Verzeichnis der
Schenkungen bayrischer Herzöge an das Erzstift, daß ein
Formelbuch für Briefe und Urkunden angelegt ward; auch kurze
zgeschichtliche Aufzeichnungen wurden gefertigt — darüber hinaus
Lamprecht, Deutsche Geschichte II. 8