Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Politische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen Reiches. 89 
der Eintritt in fiskalisches Rottland offen: allein trotzdem über⸗ 
wogen im ganzen die Besitzüberweisungen und Schenkungen an 
Große; wohl erst in der Karlingenzeit ist die Königshufe, die 
besondere Rottform des kleinen Freien auf Königsland, und 
noch dazu spärlich genug entwickelt worden. Der große Grund⸗ 
besitz aber schritt nun, vornehmlich seit den Zeiten der Kar— 
linge, zu einer die früheren Maßnahmen weit überholenden 
Ausbeutung des neuen Besitzes. Er rodete planmäßig weite 
Landstrecken im Urwald und schützte sie durch feste Zäune gegen 
die Unbill äsenden Wildes; er gründete Kolonialkirchen mitten 
im Dunkel des Tannes und besetzte sie mit gottseligen Ein— 
siedeln, deren Ruf manch frommen Freien zu Niederlassung und 
Anbau verlockte; er baute ganze Dörfer aus: bis endlich, seit 
dem 9. und 10. Jahrhundert, das Land weithin besiedelt war 
und die Könige dem ferneren Vordringen in die ungelichteten 
Teile der Bergwälder durch deren Einforstung ein Ziel 
setzten. 
Aber schon war der Großgrundbesitz überall gefestigt, und 
schon hatte er eine eigenartige Organisation seines Betriebes 
entwickelt. 
Die alte Ackerwirtschaft des Markgenossen hatte, abgesehen 
von ihrer Regelung innerhalb der Mark, einer Organisation 
nicht bedurft. Wie sie sich selbst genügte, wie sie keinerlei Ver⸗ 
bindung mit Handel und Industrie erforderte, um ihren Ange— 
hörigen des Lebens Notdurft zu sichern, so war sie auch in sich 
nicht abgestuft. Die natürliche Entwicklung von Tier und 
Pflanze, der Wechsel von Regen und Sonnenschein, Sommer 
und Winter gewährleistete alle regulären Wünsche dieses zu— 
friedenen Daseins; die ökonomische Sicherheit im Unglücksfall 
ward durch die Markgenossenschaft verbürgt und deren Allmende. 
So gab es in der gewöhnlichen Wirtschaft des Freien keine 
eigentliche Arbeitsteilung, keine absolut dienenden und herr⸗ 
schenden Existenzen; was alle schufen, dessen Vollendung schrieb 
wohl frommer Sinn den treuen Geistern des Hauses, den 
Heinzelmännchen zu: soweit eine Organisation der Wirtschaft 
angenommen ward, griff sie ins Gebiet des Glaubens über.
	        
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