Politische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen Keiches. 99
die Entstehung der Grundherrschaft veranlaßt wurden. In der
Verschmelzung ihrer Bestandteile ging die Sklaverei der Urzeit
zu Grunde; aus ihrer Mitte erfloß die so reich gesegnete wirt—
schaftliche Arbeit der deutschen Kaiserzeit; sie zeitigte im 12.
und 13. Jahrhundert die beneidenswerten Anfänge einer neuen
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weiteren geistigen Entwicklung.
Diese Errungenschaften erst scheiden unsere Geschichte end—
gültig und zu ihrem Vorteil von derjenigen der alten Völker
mit ihrem Sklaventum: für den Erwerb derselben hat der freie
Hintersasse die formalistische Freiheit der deutschen Urzeit dahin—
gegeben. Es war ein, wenn auch schweres, so doch heilsames
Opfer: und schon die Zeitgenossen ahnten diesen Zusammenhang,
wenn sie von einem grundhold gewordenen Freien gelegentlich
aussagten: libertatem suam in liberiorem servitutem com-
mutavit.
III.
Jede große soziale Macht wird in naturalwirtschaftlicher
Zeit das besonders starke Bestreben haben, sich allerseits selbst
zu genügen, die auf dieser Wirtschaftsstufe notwendige wirt—
schaftliche Autonomie politisch zu erweitern: Staat zu sein im
Staate. Wie hätte da die Grundherrschaft des Merowingischen
und noch mehr des Karlingischen Zeitalters nicht nach politischen
Rechten streben sollen?
Die früheste, in diesem Bestreben erreichte Errungenschaft
ist die Immunität.
Die Immunität war im 6. Jahrhundert und später zu—
nächst ein finanzielles Privileg gewesen; vornehmlich kirchlichen
Grundherrschaften verliehen, hatte sie Freiheit von staatlichen
Steuern sowie von Forderungen aus der staatlichen Recht—
sprechung, aus der Finanz- und Kriegshoheit zur Folge gehabt;
ihr Wortlaut hatte deshalb den amtlichen Eintritt öffentlicher
Beamter in die Grundherrschaft zur Erhebung von Steuern
und Forderungen untersagt.
Diese äußerst wichtige Vergünstigung benutzten die Groß—
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