108 — Fünftes Buch. Drittes KNapitel.
gann!. Schon längst hatten reiche Grundherren nicht mehr
alle Vassen ihres Gefolges am Hofe selbst ernährt, entsprechend
altgermanischem Vorbild, sondern ihnen auf mannigfach andere
Art, namentlich durch Verleihung von Gütern, ihren Unterhalt
gesichert; jetzt entwickelten sie vielfach deren benefiziarische Be—
leihung und Haftung nach königlichem Vorbild.
Außerordentlich waren die Folgen dieser Vorgänge. Da
gleichzeitig die alte Heeresverfassung der Freien trotz aller
Gegenmaßregeln Karls des Großen zerfiel und die großgrund—
herrlichen Kontingente die Masse des Heeres darzustellen begannen,
so ward nun für dessen innere Organisation die vassallitische
Verbindung und Abstufung maßgebend: der König gebot nicht
mehr den Freien insgemein kraft königlichen Heerbannes, son⸗
dern er gebot den Großen, diese ihren untergeordneten Vassallen
kraft lehensherrlichen Anspruches. Die gleichmäßig gefügte
Masse kriegspflichtiger Freien war verschwunden, ein hochge—
türmter Aufbau vassallitisch Verpflichteter an die Stelle getreten:
die Heeresverfassung stand unter dem Zeichen des Lehnstaats.
Bald aber durchwucherte die Vassallität auch die Verwaltung
und änderte deren Struktur von Grund aus.
Es gehört zu den wichtigsten Verdiensten der frühen Kar—
linge und vor allem auch Karls des Großen, daß sie die Erb—
lichkeit der Amter noch einmal beseitigt haben, wie sie sich
unter den späteren Merowingen weithin eingeschlichen hatte?.
Gleichwohl blieb auch im 8. Jahrhundert ein Keim bestehen,
woraus die Erblichkeit der Amter leicht wieder erwachsen konnte.
Schon in merowingischer Zeit hatte man nicht umhin gekonnt,
vor allem die Grafen neben anderen Einnahmen mit dem Er—
1 Die Ansicht, daß diese Verbindung absolut selbstverständlich ge⸗
wesen und alsbald durchweg eingetreten sei, ist keineswegs so sicher, wie
allgemein angenommen wird. Seeliger (Waitz? VI 48 Anm. )) hat darauf
aufmerksam gemacht, daß nie alle Benefizien bloß vassallitisch verliehen
wurden. Die Verbindung zwischen beneficium und homagium ist als
notwendig erst im 12. Jahrhundert eingetreten. In der älteren Zeit da—
gegen befindet sich noch alles im Flufsse.
2 S. Bd. 1.3, 329.