Politische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen KReiches. 119
Andrerseits war das gering entwickelte Stammesgefühl noch
dadurch entartet, daß der Stamm seit Lothar II. (855) auf
zwei Jahrzehnte ein zwischen Ost- und Westfranken inne
stehendes selbständiges Reich gebildet hatte: eine unbegründet
selbständige Stellung, welche auch noch nach der Einverleibung
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auf drei Jahrzehnte bis zu einem gewissen Grade gewahrt
hlieb. Die Folge war, daß sich eine wahre herzogliche Gewalt
aur schwer bildete; aus wüstem Kampfe der einheimischen
Geschlechter ging endlich Reginar als Sieger hervor, der Graf
des Haspengaues: doch erst sein Sohn Gisilbert gebärdete sich
seit dem Jahre 915 völlig als Herzog.
Aber schon vorher hatte der lothringische Adel unter
Reginars Führung den staatsrechtlichen Zusammenhang des
Stammes mit dem Ostreiche zerrissen und sich Westfranken zu—
gewandt. In Lothringen besonders leicht erklärlich, enthielt der
Vorgang gleichwohl eine allgemeine Warnung für den Verlauf
der deutschen Geschicke: war die Entwicklung der neuen Herzog⸗
tkümer nicht zugleich eine ernste Gefahr für die Einheit des
Reiches? Ja, wie hatte sie überhaupt stattfinden können ohne
gleichzeitigen, nahezu völligen Untergang der Centralgewalt?
Auf Kaiser Arnulf war im Jahre 900 dessen Sohn Ludwig
als Herrscher Ostfrankens gefolgt, erst sechs Jahre alt, aber
schon in so frühem Alter mit den deutlichen Spuren des erb⸗
lichen Siechtums der deutschen Karlinge gezeichnet. Es begreift
ich, daß unter diesen Umständen die selbständigen Entwicklungs—
triebe der Stämme in so freien Bahnen sich vorwärts bewegten,
wie sie eben geschildert wurden. Traten ihnen noch bemerkens—
werte Kräfte entgegen, so bestanden sie nur im Nachwirken der
altererbten Gewohnheit des größeren Reichsumfangs und in
den unitarischen Neigungen des Klerus. Fast nur dem Klerus
derdankte es daher das Reich, nachdem Ludwig im Jahre 911
vorzeitig gestorben, daß ein neuer König in Konrad J. gewählt
ward, dem Frankenherzog aus dem Stamme der Konradiner.
Konrad, eine achtunggebietende, staatsmännisch angelegte
Natur, sachte dem Zerfall des Reiches in Stammesherzog⸗