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Sechstes Buch. Erstes Kapitel.
Auf dem Wahltag Heinrichs zu Fritzlar, im Mai 919,
hatten die deutschen Stämme zwischen Vergangenheit und Zukunft
zu entscheiden. Nur Sachsen und Franken beteiligten sich, seit
der Bekehrung der Sachsen zum Christentum gern als besonders
nahverbunden betrachtet!; die Wahl des Ortes zeigt, daß man
auf die andern Stämme wenig gerechnet hatte. Heinrich, von
Sachsen und Franken gewählt, lehnte die kirchliche Weihe, die
der Metropolit von Mainz ihm anbot, stolzbescheiden ab; ohne
Verpflichtungen gegen die Kirche, deren Beihilfe seinem könig—
lichen Vorgänger Konrad wenig genützt hatte, begann er die neuen
Rechte zu üben.
Er ist dabei mit äußerster Vorsicht verfahren und hat das
Bestehende thunlichst geschont. Die neuen herzoglichen Ge—
walten, die sich allenthalben gebildet hatten, waren nur Ausdruck
des Strebens der Stämme nach Selbständigkeit?; sie konnten
nicht beseitigt werden; eher mochten sie als willkommene Bil—
dungen zu betrachten sein, welche, die Kraft der einzelnen
Stämme zusammenfassend, wenigstens eine oberflächliche, ver⸗
tragsförmige Bindung aller Stämme an eine Centralgewalt
gestatteten.
Heinrich gewann zunächst die oberdeutschen Herzöge. Mit
Burchard von Schwaben, dem tapferen Schirmer und Erweiterer
schwäbischen Einflusses gegenüber Burgund, schloß er einen
Vertrag ab, wonach der Herzog seine Unterwerfung aussprach:
„er ergab sich samt allen seinen Städten und seinem Volke,
und Heinrich führte alles glücklich hinaus,“ erzählt Widukind.
Wie es dabei mit den schwebenden kirchenpolitischen Fragen
gehalten wurde, erfahren wir nicht. Ebenso wie Burchard
füate sich auch der stolze Arnulf von Baiern, ohne daß es
* Widuk. 1, 15: quasi una gens ex christiana fideo.
2 Zum gegenseitigen Widerwillen der einzelnen Stämme, vornehmlich
auch der Niederdeutschen gegen die Oberdeutschen, vgl. G. epp. Leod. 2, 26,
SS. 7, 204: perfidia et fraus Alemannica; Thietm. 5, 12. éxecrata Ale-
mannorum turba ad rapiendum promptissima; Thietm. 5, 19: in-
satiabilis avaritia Bawariorum. S. auch Bruno de B. sax. e. 28;
Ann. Aug. 1080. Zum Selbstbewußtsein der Sachsen s. Hrot. G. Odd. 4;
Ann. Quédlinb. 1021, 88. 3, 87 3. 53. — Waitz-Zeumer V 158 f.