Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Gründung des deutschen Reiches; Erneuerung des Kaisertums. 131 
haltene Adel der Sachsen und Thüringer. Ihren gewöhnlichen Ver⸗ 
lauf wird man sich noch völlig urzeitlich vorzustellen haben. Noch 
frohlockte beim Auszuge nach der Anschauung der deutschen 
Krieger der dürre Wolf im Walde und der schwarze Rabe, der 
leichengierige Vogel, denn kein Leben ward geschont; noch 
flog der kleinen Mannschaft des kampfbereiten Etheling der 
federbetaute Aaxr vor und sang ihr das Kampflied. Noch 
brachte jede Niederlage der Slawen, jede Eroberung ihrer 
Burgen den Deutschen Verteilung des Heerraubes an Länd 
Leuten und erkämpftem Schatze. So wurden diese Grenzfehden 
seit Jahrhunderten in grausamer Verbissenheit geführt; nur 
mäßig war ihr Erfolg im einzelnen, nur selten kam es zu 
ruhmreicher Feldschlacht. 
Da griff das deutsche Königtum seit etwa 918 ein?. Seit⸗ 
dem erhielt der Kampf eine andere Ausdehnung und führte 
schließlich zu dauernden Ergebnissen. Heinrich besiegte die 
develler, indem er ihre Stadt Brandenburg eroberte; er unter⸗ 
warf die nördlich der Heveller bis zum Ostseestrande sitzenden 
Wilzen, Redarier und Abodriten. Er zog siegreich gegen die 
Daleminzier zwischen Mulde und Elbe; er bekriegte gemeinsam 
mit Herzog Arnulf von Baiern die Cechen; Herzog Wenzel, 
——— 
Unterwerfung zuvor. Nachdem ein allgemeiner Aufstand der 
Nordslawen in der furchtbaren Schlacht von Lenzen (5. Sep⸗ 
tember 929) unterdrückt worden war, folgten noch Züge gegen 
die Liutizen und Milziener in der Lausitz (932) sowie gegen die 
Slawen der Ukermark (938): damit konnte die allgemeine Unter⸗ 
werfung der Elbslawen einstweilen als erreicht gelten. 
Freilich brachte sie keineswegs den Abschluß der Kämpfe. 
Es war schon genug, daß an Stelle des früheren fruchtlosen 
— 0— 
allgemeiner Organisation getreten war. In die Burgorte der 
einzelnen Stämme wurden jetzt sächsische Ethelinge mit reisigem 
Gefolge gelegt in königlichem Auftrag; sie hielten die Ruhe 
Die Chronologie ist sehr verwirrt. Val. Richter⸗Horst Kohl S. 14 b. 
9 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.