132 Sechstes Buch. Erstes Kapitel.
aufrecht und forderten den Tribut des Stammes. Freilich galt
auch diese Organisation noch keineswegs als völlig gesichert.
Noch immer sah man die Elbe als östlichste Grenze des Reiches
an; sie bildete teilweis noch mehr ein Ziel als eine unter
allen Umständen zu haltende strategische Linie. Zu ihrem
Schutz ward ums Jahr 928 im Dacleminziergebiete,
mitten hinein in den Urwald auf dem letzten ragenden
Fels des linken Elbufers Meißen begründet; sie ward ferner
an ihrem schwächsten Punkte durch Magdeburg geschützt, eine
verkehrsreiche Veste, welche die junge Eadgyd, die Gemahlin
Ottos J., im Jahre 929 als Heiratsgut empfing. Im äußersten
Norden endlich sicherte König Heinrich die Grenze des Stromes
dadurch, daß er im Jahre 933 erfolgreich gegen Dänemark zog,
die seit Ludwig dem Deutschen verfallene dänische Nordmark
wieder herstellte, nach Schleswig sächsische Mannschaft unter einem
sächsischen Markgrafen warf und auf diese Weise die Beziehungen
der Slawen zu den Dänen unterband.
Es waren außerordentliche Erfolge. Sie konnten nicht
ohne Rückwirkung auf Sachsen selbst bleiben. An der Grenze,
wo früher der sächsische Etheling frei gewaltet hatte, galt jetzt
königliches Machtgebot; der Erwerb des kleinen Krieges jenseits
der Saale und Elbe war verwehrt; wer von ihm Vorteil und
Ruhm suchte, der fand ihn nur noch unter dem Feldzeichen des
Königs. Murrend und widerwillig weit über die Zeit Heinrichs
hinaus ertrug der alte Blutsadel diese Veränderung: erst spät
fand er sich in die neue Lage, bis er schließlich zum Amts—
und Lehensadel ward, gleich dem Adel der übrigen Stämme.
So bewirkten die Slawenkriege schließlich nicht minder als die
Ungarnkämpfe eine Annäherung der Sachsen an das gemein—
deutsche Wesen.
Die königliche Gewalt aber mußte sich, je mehr sie in
Sachsen Hindernisse schuf und fand, um so mehr auf die
Gesamtheit der Reichskräfte stützen. Heinrich hat seit etwa 938
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thun, indem er die Kirche, vor allem den Episkopat, heranzog.
Einzelne Ereignisse liegen schon früher, so die Bestrafung Bosos
928 (Flod. Ann. S. 878), die Teilnahme an der Erfurter Synode vom
Jahre 932. S. auch Richter-Horst Kohl III 1 S. 14, 17.