Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

132 Sechstes Buch. Erstes Kapitel. 
aufrecht und forderten den Tribut des Stammes. Freilich galt 
auch diese Organisation noch keineswegs als völlig gesichert. 
Noch immer sah man die Elbe als östlichste Grenze des Reiches 
an; sie bildete teilweis noch mehr ein Ziel als eine unter 
allen Umständen zu haltende strategische Linie. Zu ihrem 
Schutz ward ums Jahr 928 im Dacleminziergebiete, 
mitten hinein in den Urwald auf dem letzten ragenden 
Fels des linken Elbufers Meißen begründet; sie ward ferner 
an ihrem schwächsten Punkte durch Magdeburg geschützt, eine 
verkehrsreiche Veste, welche die junge Eadgyd, die Gemahlin 
Ottos J., im Jahre 929 als Heiratsgut empfing. Im äußersten 
Norden endlich sicherte König Heinrich die Grenze des Stromes 
dadurch, daß er im Jahre 933 erfolgreich gegen Dänemark zog, 
die seit Ludwig dem Deutschen verfallene dänische Nordmark 
wieder herstellte, nach Schleswig sächsische Mannschaft unter einem 
sächsischen Markgrafen warf und auf diese Weise die Beziehungen 
der Slawen zu den Dänen unterband. 
Es waren außerordentliche Erfolge. Sie konnten nicht 
ohne Rückwirkung auf Sachsen selbst bleiben. An der Grenze, 
wo früher der sächsische Etheling frei gewaltet hatte, galt jetzt 
königliches Machtgebot; der Erwerb des kleinen Krieges jenseits 
der Saale und Elbe war verwehrt; wer von ihm Vorteil und 
Ruhm suchte, der fand ihn nur noch unter dem Feldzeichen des 
Königs. Murrend und widerwillig weit über die Zeit Heinrichs 
hinaus ertrug der alte Blutsadel diese Veränderung: erst spät 
fand er sich in die neue Lage, bis er schließlich zum Amts— 
und Lehensadel ward, gleich dem Adel der übrigen Stämme. 
So bewirkten die Slawenkriege schließlich nicht minder als die 
Ungarnkämpfe eine Annäherung der Sachsen an das gemein— 
deutsche Wesen. 
Die königliche Gewalt aber mußte sich, je mehr sie in 
Sachsen Hindernisse schuf und fand, um so mehr auf die 
Gesamtheit der Reichskräfte stützen. Heinrich hat seit etwa 938 
—DDD— 
thun, indem er die Kirche, vor allem den Episkopat, heranzog. 
Einzelne Ereignisse liegen schon früher, so die Bestrafung Bosos 
928 (Flod. Ann. S. 878), die Teilnahme an der Erfurter Synode vom 
Jahre 932. S. auch Richter-Horst Kohl III 1 S. 14, 17.
	        
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