Gründung des deutschen Reiches, Erneuerung des Kaisertums. 1837
Phase des Aufstandes beginnt. Während Schwaben und Baiern
dem Ringen in Mittel- und Norddeutschland unthätig zuschauen,
stehen die Slawen gegen das Reich auf, nimmt König Lud⸗
wig IV. von Westfranken ausgesprochen für den Prätendenten
Partei, schlägt sich der Episkopat an der Westgrenze Lothringens
und mit ihm bald der Primas des Reiches, Erzbischof Friedrich
von Mainz, offen oder geheim auf die Seite des Aufstands.
In dieser gefahrvollen Lage siegte Otto vornehmlich durch
seine Entschlossenheit. In rascher Diversion warf er sich nach
Süddeutschland. Das gewann ihm die Hilfe des Herzogs Her⸗
mann von Schwaben, der sich als Mitglied des fränkischen
Herzogshauses bislang neutral gehalten; es verschaffte ihm zu—
gleich dauernden Anhang unter den fränkischen Grafen, soweit
sie dem Herzoge Eberhard widerstreben mochten!. Hermann im
Verein mit fränkischen Grafen schlug ein Heer der Aufrührerischen
bei Andernach; Herzog Eberhard fiel bei dieser Gelegenheit im
Gefecht, Herzog Giselbert ertrank flüchtend im Rheine. Fast
gleichzeitig ergab sich am Oberrhein Breisach dem Könige, und
schon fühlte sich Otto stark genug, die ungetreuen Bischöfe von
Mainz und Straßburg in Gewahrsam zu nehmen.
Heinrich stand nun einsam da; vollends verlassen war er,
als Otto seine Verbindungen mit Frankreich zerstört hatte und
ein freundliches Verhältnis beider Reiche anzubahnen begann,
das im Jahre 942 sogar zum Bündnis führte. Gegenüber dieser
Wendung blieb Heinrich nach wiederholten, immer unsittlicher
verlaufenden Verschwörungen gegen seinen königlichen Bruder
nichts übrig, als sich in die Lage des nachgebornen Königskindes
zu finden. Als Otto das Weihnachtsfest des Jahres 941 im
Dome zu Frankfurt beging, nahte sich ihm Heinrich im härenen
Gewande des Büßers, und nun spielte sich eine jener rührenden
Scenen ab, daran die mittelalterliche Geschichte unseres
Volkes so reich ist. Unter den Friedenstönen der Weihnachts—
1 Von da ab erfreuten sich die fränkischen Großen der besonderen
Bevorzugung Ottos; vgl. z. B. für Graf Udo von der Wetterau, Bruder
Hermanns von Schwaben, Cont. Reg. 939. So Richter III, 1. S. 41.